Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 (1) BetrVG (Stand 2008)

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Allgemeine Aufgaben des Betriebsrates nach § 80 (1) BetrVG (Stand 2008) by Silke Kalkowski, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Silke Kalkowski ISBN: 9783640110339
Publisher: GRIN Verlag Publication: July 23, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Silke Kalkowski
ISBN: 9783640110339
Publisher: GRIN Verlag
Publication: July 23, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunächst einige grundlegende Erläuterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. [...] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht für solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgröße überschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmächtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschränkt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. [...] In § 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Für diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschließlich nach der Rechtsform eines Unternehmens. [...]

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich in erster Linie mit den allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. § 80 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes. Als Einstieg in die Thematik sollen jedoch zunächst einige grundlegende Erläuterungen erfolgen; die die Voraussetzungen der Entstehung, die Entstehung als solche sowie die Bedeutung des Betriebsrates veranschaulichen sollen. [...] Anders als bei kleinen Betrieben, in denen es allein dem Arbeitgeber obliegt, die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen, sieht das Betriebsverfassungsrecht für solche Betriebe, die eine bestimmte Betriebsgröße überschreiten, eine besondere Betriebsverfassung vor. In dieser besonderen Betriebsverfassung sind Arbeitnehmervertretungen vorgesehen, denen kraft Gesetz in verschiedenen Entscheidungsbereichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zugeteilt werden. In diesen Bereichen erlischt somit die Befugnis des Arbeitsgebers, Entscheidungen eigenmächtig zu treffen. Er ist nur noch eingeschränkt leitungsbefugt. Diese Bestimmungen finden ihre gesetzliche Regelung im Betriebsverfassungsgesetz von 1972. [...] In § 130 BetrVG ist festgelegt, dass das Betriebsverfassungsgesetz grundsätzlich nicht im öffentlichen Dienst, sondern nur in der Privatwirtschaft Anwendung findet. Für diesen Bereich gilt das Personalvertretungsgesetz bzw. das Bundespersonalvertretungsgesetz. Die Entscheidung, ob das Betriebsverfassungsgesetz oder das Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist, richtet sich also ausschließlich nach der Rechtsform eines Unternehmens. [...]

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Delphi-Befragungen im Gesundheitswesen (SGB XI) by Silke Kalkowski
Cover of the book The 'Fair Youth' and the 'Dark Lady' in Shakespeare's sonnets and their relationship to the Poetic Persona by Silke Kalkowski
Cover of the book Bestimmungsgründe für Direktinvestitionen in Transformationsländern by Silke Kalkowski
Cover of the book Kurzarbeit. Ein geeignetes Instrument für den Weg aus der Krise? by Silke Kalkowski
Cover of the book Betriebliches Gesundheitsmanagement in Großunternehmen im Fokus einer alternden Gesellschaft by Silke Kalkowski
Cover of the book Prognosen im Produktionsbetrieb vs. Chartanalysen (Finanzmarkt) by Silke Kalkowski
Cover of the book 'Emily Dickinson' - The death motif in the poetry of Emily Dickinson by Silke Kalkowski
Cover of the book Code switching of Russian-German bilinguals by Silke Kalkowski
Cover of the book Lauretanische Litanei als Kompendium der Mariologie by Silke Kalkowski
Cover of the book Museumsinsel Hombroich, Kombination antiker mit moderner Kunst by Silke Kalkowski
Cover of the book Analyse des Kinderbuches 'Plotter will nicht schwimmen' zur Thematik Kinderängste und didaktische Überlegungen by Silke Kalkowski
Cover of the book Literarisches Lernen im Deutschunterricht durch Erzählen und Zuhören. Eine didaktische Analyse zum Thema Märchen by Silke Kalkowski
Cover of the book Der Fürstensaal des Klosters Leubus by Silke Kalkowski
Cover of the book Reformoptionen der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich by Silke Kalkowski
Cover of the book Hells Angels und der Zerfall des Gewaltmonopols by Silke Kalkowski
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy