Basel I, II, III - Kapital – Kreditrisiko/Kreditvergabe

Capital Requirements Directive (CRD)

Nonfiction, Reference & Language, Law, Banking
Cover of the book Basel I, II, III - Kapital – Kreditrisiko/Kreditvergabe by Heinz Duthel, Books on Demand
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Author: Heinz Duthel ISBN: 9783732265923
Publisher: Books on Demand Publication: December 7, 2013
Imprint: Language: German
Author: Heinz Duthel
ISBN: 9783732265923
Publisher: Books on Demand
Publication: December 7, 2013
Imprint:
Language: German
Durch die aktuell gültige Eigenkapitalvereinbarung wird die Kreditvergabepraxis der Banken limitiert. Das maximale Volumen der Ausleihungen wird dabei mit dem verfügbaren Eigenkapital verknüpft. Grob gesehen wird das Eigenkapital einer Bank in zwei Klassen unterteilt: 1. Aktienkapital und einbehaltene Gewinne bzw. Gewinnrücklagen 2. Zusätzliche interne und externe Ressourcen der Bank (Ergänzungskapital; Langfristige Verbindlichkeiten, best. Rückstellungen) Die Regelungen sehen vor, dass Banken im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva mindestens 8 % Eigenkapital halten müssen. Die Aktiva werden dabei je nach Risikogehalt unterschiedlich gemessen, außerdem muss das Eigenkapital mindestens zur Hälfte aus Kapital der Klasse 1 bestehen. Die Forderungen werden in vier Risikogewichte eingeteilt, abhängig von der Schuldnerkategorie. Risikogewicht in % 0 20 50 100 Schuldnerkategorie OECD Länder, cash OECD Bank, öffentliche Einrichtung ungesicherte (Wohnbau)Hypotheken alle anderen Forderungen Unternehmen und Privatkunden Die erforderliche Eigenkapitalunterlegung berechnet sich demzufolge: Erforderliche Eigenkapitalunterlegung = Forderungssumme x Risikogewicht x 8 % Eine wichtige Änderung fand 1996 statt, als die Eigenkapitalvereinbarung um das Marktrisiko ergänzt wurde. Berücksichtigt werden Zinsänderungen- und Aktienkursrisiko im Handelsbuch; Fremdwährungs- und Rohstoffrisiko im Gesamten Institut. Es wurden zwei Methoden zur Bemessung des Marktrisikos definiert, eine Standardmethode sowie ein auf internen, stochastischen Modellen beruhender Ansatz. Kritik An Basel I wird kritisiert, dass Methoden zur Minderung des Risikos nicht berücksichtigt werden und die Differenzierung des Kreditrisikos nur unzureichend erfolgt. Diese Kritik führte zur Neuaufnahme der Verhandlungen 1999, und zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung Basel II.
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Durch die aktuell gültige Eigenkapitalvereinbarung wird die Kreditvergabepraxis der Banken limitiert. Das maximale Volumen der Ausleihungen wird dabei mit dem verfügbaren Eigenkapital verknüpft. Grob gesehen wird das Eigenkapital einer Bank in zwei Klassen unterteilt: 1. Aktienkapital und einbehaltene Gewinne bzw. Gewinnrücklagen 2. Zusätzliche interne und externe Ressourcen der Bank (Ergänzungskapital; Langfristige Verbindlichkeiten, best. Rückstellungen) Die Regelungen sehen vor, dass Banken im Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiva mindestens 8 % Eigenkapital halten müssen. Die Aktiva werden dabei je nach Risikogehalt unterschiedlich gemessen, außerdem muss das Eigenkapital mindestens zur Hälfte aus Kapital der Klasse 1 bestehen. Die Forderungen werden in vier Risikogewichte eingeteilt, abhängig von der Schuldnerkategorie. Risikogewicht in % 0 20 50 100 Schuldnerkategorie OECD Länder, cash OECD Bank, öffentliche Einrichtung ungesicherte (Wohnbau)Hypotheken alle anderen Forderungen Unternehmen und Privatkunden Die erforderliche Eigenkapitalunterlegung berechnet sich demzufolge: Erforderliche Eigenkapitalunterlegung = Forderungssumme x Risikogewicht x 8 % Eine wichtige Änderung fand 1996 statt, als die Eigenkapitalvereinbarung um das Marktrisiko ergänzt wurde. Berücksichtigt werden Zinsänderungen- und Aktienkursrisiko im Handelsbuch; Fremdwährungs- und Rohstoffrisiko im Gesamten Institut. Es wurden zwei Methoden zur Bemessung des Marktrisikos definiert, eine Standardmethode sowie ein auf internen, stochastischen Modellen beruhender Ansatz. Kritik An Basel I wird kritisiert, dass Methoden zur Minderung des Risikos nicht berücksichtigt werden und die Differenzierung des Kreditrisikos nur unzureichend erfolgt. Diese Kritik führte zur Neuaufnahme der Verhandlungen 1999, und zur neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung Basel II.

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