Betriebsvereinbarungen und das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV

Zur Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme des EuGH auf Betriebsvereinbarungen im Sinne des BetrVG

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment, Civil Rights
Cover of the book Betriebsvereinbarungen und das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV by Tilmann Restle, Peter Lang
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Author: Tilmann Restle ISBN: 9783653961706
Publisher: Peter Lang Publication: May 13, 2016
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften Language: German
Author: Tilmann Restle
ISBN: 9783653961706
Publisher: Peter Lang
Publication: May 13, 2016
Imprint: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Language: German

Das europäische Kartellverbot gilt grundsätzlich umfassend, d.h. auch für das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) stehen daher in einem latenten Konflikt mit dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV. Zur Auflösung des Konflikts hat der EuGH die sogenannte Albany-Ausnahme entwickelt. Erfüllt eine Vereinbarung ihre Voraussetzungen, ist sie vom Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen. Während der EuGH bereits mehrfach mit der Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf tarifvertragliche Vereinbarungen befasst war, ist ihre Anwendbarkeit auf Betriebsvereinbarungen weiter ungeklärt und bislang wenig erforscht. Der Autor untersucht daher vertiefend die Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf Betriebsvereinbarungen im Sinne des BetrVG.

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Das europäische Kartellverbot gilt grundsätzlich umfassend, d.h. auch für das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) stehen daher in einem latenten Konflikt mit dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV. Zur Auflösung des Konflikts hat der EuGH die sogenannte Albany-Ausnahme entwickelt. Erfüllt eine Vereinbarung ihre Voraussetzungen, ist sie vom Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen. Während der EuGH bereits mehrfach mit der Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf tarifvertragliche Vereinbarungen befasst war, ist ihre Anwendbarkeit auf Betriebsvereinbarungen weiter ungeklärt und bislang wenig erforscht. Der Autor untersucht daher vertiefend die Anwendbarkeit der Albany-Ausnahme auf Betriebsvereinbarungen im Sinne des BetrVG.

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