Das Anwesenheitsrecht des Beschuldigten bei Ermittlungsverfahren

Was folgt aus der Verletzung dieses Rechts bei der richterlichen Vernehmung eines Mitbeschuldigten?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal Procedure
Cover of the book Das Anwesenheitsrecht des Beschuldigten bei Ermittlungsverfahren by Anonym, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Anonym ISBN: 9783640763696
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 29, 2010
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Anonym
ISBN: 9783640763696
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 29, 2010
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10 (vollbefriedigend), Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Strafprozessrecht - StPO, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beschuldigte ist in einem Strafverfahren großen psychischen Belastungen ausgesetzt. Daher ist es für ihn wichtig, dass er nicht bloßes Objekt staatlichen Handelns ist, sondern dass er als Prozesssubjekt Einfluss nehmen kann. Hier spielen Anwesenheitsrechte bei der Vernehmung von Belastungszeugen und anderen Beschuldigten eine wichtige Rolle. Hat der Beschuldigte ein Anwesenheitsrecht, hat er auch bestimmte Mitwirkungsrechte, sodass er auf die Gestaltung der Vernehmung und somit auch auf deren Ergebnis Einfluss nehmen kann. Ein Anwesenheitsrecht hat für ihn zudem weitreichende Folgen, denn die Vernehmungsergebnisse können z.B. in der Hauptverhandlung nach §§ 251, 254 StPO verlesen werden. Ob der Beschuldigte bei der richterl. Vernehmung eines Mitbeschuldigten im Ermittlungsverfahren ein Anwesenheitsrecht hat, ist seit nunmehr 35 Jahren umstritten. Die Rspr. äußert sich erst seit 1995. Im Rahmen von Überlegungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung zu einer Reform des Strafprozessrechts wurde die Problematik zwischen 2001 und 2005 auch in der Rechtspolitik verstärkt thematisiert. Dreh- und Angelpunkt des hier zur Diskussion stehenden Streits ist der durch Art. 1 Nr. 49 des 1. StVRG vom 09. 12. 1974 eingefügte § 168 c StPO , insb. sein Absatz 2. Kern des Streits ist vor dem Hintergrund der Relevanz von Anwesenheitsrechten für den Beschuldigten die Frage, ob § 168 c I, II - so insb. der BGH - aus bestimmten Gründen auf die dort genannten Personengruppen beschränkt ist oder ob - so die a.A. - für Fälle der richterl. Vernehmung von Mitbeschuldigten eine planwidrige Regelungslücke im Gesetz besteht, die aufgrund einer vergleichbaren Interessenlage durch eine analoge Anwendung des § 168 c II geschlossen werden kann. Zu klären ist dabei auch, ob dasselbe auch für richterliche Vernehmungen im Rahmen von Haftverfahren gelten muss. Dass Anwesenheitsrechte des Beschuldigten bei richterl. Vernehmungen im Ermittlungsverfahren als wichtig angesehen werden, zeigen die engen Voraussetzungen von § 168 c III - V, nach denen dem Beschuldigte nur im Ausnahmefall die Anwesenheit verweigert werden darf. Im Anschluss an die Frage nach dem Anwesenheitsrecht ist daher zu klären, welche Folge eine Verletzung dieses Rechts hätte, wobei auch die Auswirkungen für den vernommenen Mitbeschuldigten zu betrachten sind. Hier kommt ein Beweisverwertungsverbot im Gegensatz zu einer eingeschränkten Beweis-würdigung in Betracht. Abschließend ist kurz auf die Revision einzugehen.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 10 (vollbefriedigend), Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Strafprozessrecht - StPO, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Beschuldigte ist in einem Strafverfahren großen psychischen Belastungen ausgesetzt. Daher ist es für ihn wichtig, dass er nicht bloßes Objekt staatlichen Handelns ist, sondern dass er als Prozesssubjekt Einfluss nehmen kann. Hier spielen Anwesenheitsrechte bei der Vernehmung von Belastungszeugen und anderen Beschuldigten eine wichtige Rolle. Hat der Beschuldigte ein Anwesenheitsrecht, hat er auch bestimmte Mitwirkungsrechte, sodass er auf die Gestaltung der Vernehmung und somit auch auf deren Ergebnis Einfluss nehmen kann. Ein Anwesenheitsrecht hat für ihn zudem weitreichende Folgen, denn die Vernehmungsergebnisse können z.B. in der Hauptverhandlung nach §§ 251, 254 StPO verlesen werden. Ob der Beschuldigte bei der richterl. Vernehmung eines Mitbeschuldigten im Ermittlungsverfahren ein Anwesenheitsrecht hat, ist seit nunmehr 35 Jahren umstritten. Die Rspr. äußert sich erst seit 1995. Im Rahmen von Überlegungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung zu einer Reform des Strafprozessrechts wurde die Problematik zwischen 2001 und 2005 auch in der Rechtspolitik verstärkt thematisiert. Dreh- und Angelpunkt des hier zur Diskussion stehenden Streits ist der durch Art. 1 Nr. 49 des 1. StVRG vom 09. 12. 1974 eingefügte § 168 c StPO , insb. sein Absatz 2. Kern des Streits ist vor dem Hintergrund der Relevanz von Anwesenheitsrechten für den Beschuldigten die Frage, ob § 168 c I, II - so insb. der BGH - aus bestimmten Gründen auf die dort genannten Personengruppen beschränkt ist oder ob - so die a.A. - für Fälle der richterl. Vernehmung von Mitbeschuldigten eine planwidrige Regelungslücke im Gesetz besteht, die aufgrund einer vergleichbaren Interessenlage durch eine analoge Anwendung des § 168 c II geschlossen werden kann. Zu klären ist dabei auch, ob dasselbe auch für richterliche Vernehmungen im Rahmen von Haftverfahren gelten muss. Dass Anwesenheitsrechte des Beschuldigten bei richterl. Vernehmungen im Ermittlungsverfahren als wichtig angesehen werden, zeigen die engen Voraussetzungen von § 168 c III - V, nach denen dem Beschuldigte nur im Ausnahmefall die Anwesenheit verweigert werden darf. Im Anschluss an die Frage nach dem Anwesenheitsrecht ist daher zu klären, welche Folge eine Verletzung dieses Rechts hätte, wobei auch die Auswirkungen für den vernommenen Mitbeschuldigten zu betrachten sind. Hier kommt ein Beweisverwertungsverbot im Gegensatz zu einer eingeschränkten Beweis-würdigung in Betracht. Abschließend ist kurz auf die Revision einzugehen.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Bürgertum und Kino zu Beginn des 20. Jahrhunderts by Anonym
Cover of the book Der lange Weg zur europäischen Verfassung by Anonym
Cover of the book Der Stellenwert des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen in Österreich 2000-2009 by Anonym
Cover of the book Figuren- und Objekttheater by Anonym
Cover of the book Das verbraucherrechtliche Widerrufs- und Rückgaberecht im E-Commerce und bei Internetauktionen (eBay) bei der Bestellung bzw. Lieferung von Waren by Anonym
Cover of the book Friedensbewegung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Vergleich ihrer Hochphasen in den 1950er/1960er und 1970er/1980er Jahren by Anonym
Cover of the book Narrativität und Realität im Dokumentarfilm by Anonym
Cover of the book Über ostasiatische Tuschmalerei und Kalligraphie by Anonym
Cover of the book Frame-Changing in der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Beipiel von DaimlerChrysler und Toyota by Anonym
Cover of the book Unterrichtseinheit: Balancieren auf labilem Untergrund an Stationen (1. Klasse) by Anonym
Cover of the book Gebrauchtkleidung in Afrika by Anonym
Cover of the book Vergangenheitstempora im Spanischen und im Deutschen by Anonym
Cover of the book Unterrichtsstunde: Wir lernen gemeinsam das Meerschweinchen kennen by Anonym
Cover of the book Der Kakadu Nationalpark und Uluru - Kata Tjuta Nationalpark in Australien by Anonym
Cover of the book Analyse und Vergleich der Darstellung und Funktion geographischer Räume in den Romanen 'Krieg und Frieden' von Lev Tolstoj und 'Vor dem Sturm' von Theodor Fontane by Anonym
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy