Author: | Caroline Steglesmann | ISBN: | 9783640758715 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 23, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Caroline Steglesmann |
ISBN: | 9783640758715 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 23, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Schwerpunkt dieser Betrachtung, Darstellung und Diskussion der Reform des GmbH-Gesetzes und der UG soll die Überschuldung und Antragsverpflichtung der Unternehmergesellschaft in Fällen der Führungslosigkeit sein. Ab wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Mindestkapitalsatz bei nur einem Euro liegt? Was regelt die neue Antragsverpflichtung gemäß § 15a Absatz 3 Insolvenzordnung (InsO)? Des Weiteren soll deutlich werden, wie die Führungslosigkeit einer insolventen Ein-Mann-GmbH gehandhabt werden kann. Ist die führerlose Gesellschaft selbst verfahrensfähig oder ist die Berufung eines so genannten Notgeschäftsführers erforderlich?
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Schwerpunkt dieser Betrachtung, Darstellung und Diskussion der Reform des GmbH-Gesetzes und der UG soll die Überschuldung und Antragsverpflichtung der Unternehmergesellschaft in Fällen der Führungslosigkeit sein. Ab wann liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Mindestkapitalsatz bei nur einem Euro liegt? Was regelt die neue Antragsverpflichtung gemäß § 15a Absatz 3 Insolvenzordnung (InsO)? Des Weiteren soll deutlich werden, wie die Führungslosigkeit einer insolventen Ein-Mann-GmbH gehandhabt werden kann. Ist die führerlose Gesellschaft selbst verfahrensfähig oder ist die Berufung eines so genannten Notgeschäftsführers erforderlich?