Die Cybercrime-Konvention des Europarats

Nonfiction, Reference & Language, Law, Media & the Law
Cover of the book Die Cybercrime-Konvention des Europarats by Patrick Breyer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Patrick Breyer ISBN: 9783638213318
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 18, 2003
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Patrick Breyer
ISBN: 9783638213318
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 18, 2003
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Rechtsfragen des Internets, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Allgemeine Diskussion der Überwachung Ziel der geplanten Cybercrime-Konvention des Europarats1, die nunmehr in der endgültigen, 28. Entwurfsfassung vom 29.06.20012 vorliegt, ist die Effektuierung der Strafverfolgung im Computerbereich. Da die weitreichendste Verfolgung dieses Ziels, die Totalüberwachung der Kommunikation der Bürger, einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen würde, soll zunächst einmal dargelegt werden, welche Argumente für und gegen staatliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Kommunikationsüberwachung vorgebracht werden können. 1. Interessen der Staaten Wie die Cybercrime-Konvention in ihrer Präambel zum Ausdruck bringt, dient die Effektuierung der Strafverfolgung zunächst einmal dem Schutz des Bürgers oder wenigstens der Stärkung dessen subjektiven Sicherheitsgefühls. Als Vorteile der Überwachung lassen sich auch die sonstigen Strafzwecke wie Prävention und Besserung anführen. Zuvörderst steht aus staatlicher Sicht allerdings der Strafanspruch des Staates, dessen Verwirklichung im Computerbereich bisher aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Die Beweissicherung im Bereich von Computerdaten gestaltet sich oftmals schwierig, und Wirtschaftsunternehmen verzichten oft auf Anzeigen, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu erschüttern. Es ist jedoch nicht eindeutig, ob sich diese Schwierigkeiten alleine auf den Computerbereich beschränken und somit erhöhte Eingriffsbefugnisse rechtfertigen können. Als weiteres Argument für eine verstärkte Strafverfolgung im Internetbereich lässt sich anführen, dass die effektive Verfolgung von Straftaten nicht nur wegen der dadurch erhöhten Sicherheit im Sinne der Bevölkerung ist, sondern auch, weil dadurch die gleichmäßige Ahndung von Straftaten gefördert wird: Ohne die erforderlichen technischen Kenntnisse der Beteiligten wird es nur selten gelingen, einen Computerkriminellen zu stellen. [...] 1 Internetadresse des Europarats: http://www.coe.int. Kontaktmöglichkeit für Eingaben bezüglich der Cybercrime-Konvention (CDPC): [email protected], [email protected] oder allgemein [email protected]. Zuständiges Referat beim Bundesjustizministerium: Abteilung II A 4, Fax 030-20259525. 2 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/projets/FinalCybercrime.htm. Die jeweils aktuelle Fassung ist über http://conventions.coe.int abrufbar.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar Rechtsfragen des Internets, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Allgemeine Diskussion der Überwachung Ziel der geplanten Cybercrime-Konvention des Europarats1, die nunmehr in der endgültigen, 28. Entwurfsfassung vom 29.06.20012 vorliegt, ist die Effektuierung der Strafverfolgung im Computerbereich. Da die weitreichendste Verfolgung dieses Ziels, die Totalüberwachung der Kommunikation der Bürger, einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen würde, soll zunächst einmal dargelegt werden, welche Argumente für und gegen staatliche Eingriffsbefugnisse im Bereich der Kommunikationsüberwachung vorgebracht werden können. 1. Interessen der Staaten Wie die Cybercrime-Konvention in ihrer Präambel zum Ausdruck bringt, dient die Effektuierung der Strafverfolgung zunächst einmal dem Schutz des Bürgers oder wenigstens der Stärkung dessen subjektiven Sicherheitsgefühls. Als Vorteile der Überwachung lassen sich auch die sonstigen Strafzwecke wie Prävention und Besserung anführen. Zuvörderst steht aus staatlicher Sicht allerdings der Strafanspruch des Staates, dessen Verwirklichung im Computerbereich bisher aus verschiedenen Gründen erschwert ist. Die Beweissicherung im Bereich von Computerdaten gestaltet sich oftmals schwierig, und Wirtschaftsunternehmen verzichten oft auf Anzeigen, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu erschüttern. Es ist jedoch nicht eindeutig, ob sich diese Schwierigkeiten alleine auf den Computerbereich beschränken und somit erhöhte Eingriffsbefugnisse rechtfertigen können. Als weiteres Argument für eine verstärkte Strafverfolgung im Internetbereich lässt sich anführen, dass die effektive Verfolgung von Straftaten nicht nur wegen der dadurch erhöhten Sicherheit im Sinne der Bevölkerung ist, sondern auch, weil dadurch die gleichmäßige Ahndung von Straftaten gefördert wird: Ohne die erforderlichen technischen Kenntnisse der Beteiligten wird es nur selten gelingen, einen Computerkriminellen zu stellen. [...] 1 Internetadresse des Europarats: http://www.coe.int. Kontaktmöglichkeit für Eingaben bezüglich der Cybercrime-Konvention (CDPC): [email protected], [email protected] oder allgemein [email protected]. Zuständiges Referat beim Bundesjustizministerium: Abteilung II A 4, Fax 030-20259525. 2 http://conventions.coe.int/Treaty/EN/projets/FinalCybercrime.htm. Die jeweils aktuelle Fassung ist über http://conventions.coe.int abrufbar.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Inwiefern werden aktuelle religionstheologische Ansätze der Herausforderung eines gegenwärtigen religiösen und weltanschaulichen Pluralismus gerecht? by Patrick Breyer
Cover of the book Bedeutung der Messe im Business-to-Business-Bereich by Patrick Breyer
Cover of the book Colemans 'Grundlagen der Sozialtheorie' in Bezug auf den Aspekt des Vertrauens by Patrick Breyer
Cover of the book Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen - Eine Textanalyse by Patrick Breyer
Cover of the book WTO und E-Commerce by Patrick Breyer
Cover of the book Betriebliche Altersversorgung bei Umwandlungen und anderen Strukturänderungen by Patrick Breyer
Cover of the book Chancen, Möglichkeiten und Vorbedingungen eines Friedens bei 'Vom Kriege' von Clausewitz und die Übertragung auf den Versailler Friedensvertrag by Patrick Breyer
Cover of the book Grid Connection of Gotikhel Micro Hydropower Plant without Interrupting Isolated Load by Patrick Breyer
Cover of the book Bildungsinstitutionen und Benachteiligungen im Bildungsprozess - Eine kritische Auseinandersetzung mit dem deutschen Schulsystem by Patrick Breyer
Cover of the book Kapitalschutz und Cash Pooling. Wirtschaftliche Grundlagen und rechtliche Qualifikationen by Patrick Breyer
Cover of the book AJAX - Eine Einführung mit einem Praxisbeispiel by Patrick Breyer
Cover of the book A Mid-Term Assessment of Barack Obama. A New Transatlantic Chapter? by Patrick Breyer
Cover of the book Organisation internationaler Unternehmensnetzwerke by Patrick Breyer
Cover of the book Chancen musiktherapeutischer Maßnahmen in der Arbeit mit suchtkranken Menschen by Patrick Breyer
Cover of the book Fracking. Umstrittene Methode der Schiefergasförderung und deren potentielle Auswirkungen auf den deutschen Erdgasmarkt by Patrick Breyer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy