Die liechtensteinische Stiftung aus Sicht von in Österreich ansässigen Stifter und Begünstigten

Business & Finance, Business Reference, Business Law
Cover of the book Die liechtensteinische Stiftung aus Sicht von in Österreich ansässigen Stifter und Begünstigten by Elisabeth Schauer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Elisabeth Schauer ISBN: 9783638259354
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Elisabeth Schauer
ISBN: 9783638259354
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 8, 2004
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Literaturseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solche bei der Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen sie beruht. Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Das heißt neben den natürlichen Personen kommen auch juristische Personen sowie teilrechtsfähige Personenhandelsgesellschaften und Erwerbsgesellschaften in Betracht 1. Der Stifter ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Die Stiftungsurkunde ist in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen2. Der Stifter hat folgende Rechte, die ihm vorbehalten sind: das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung3 und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung, unter der Voraussetzungen, dass dies in der Stiftungsurkunde festgeschrieben wird. Die Rechte des Stifters sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod4. Ist der Stifter eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, so ist er gemäß § 1 Abs 2 EStG in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Handelt es sich beim Stifter um eine Körperschaft, so unterliegt sie nach § 1 Abs 2 KStG der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht, wenn sie in Österreich ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat. Die Zuwendungen des Stifters an die liechtensteinische Stiftung können sowohl aus dem Privatvermögen wie auch aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen des Stifters ist weiters zu unterscheiden zwischen betrieblich oder nicht betrieblich veranlasster Vermögensübertragung. Bei Kauf, Tausch, Miete oder Darlehensgewährung liegt indes keine Zuwendung vor5. 1 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 170. 2 Vgl. § 12 Abs. 2 Z. 1 PSG. 3 Vgl. § 33 PSG. 4 Vgl. § 34 PSG. 5 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 178.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2, Johannes Kepler Universität Linz (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Literaturseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solche bei der Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen sie beruht. Stifter kann jede in- oder ausländische rechtsfähige Person sein. Das heißt neben den natürlichen Personen kommen auch juristische Personen sowie teilrechtsfähige Personenhandelsgesellschaften und Erwerbsgesellschaften in Betracht 1. Der Stifter ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich. Die Stiftungsurkunde ist in die Urkundensammlung des Firmenbuchs aufzunehmen2. Der Stifter hat folgende Rechte, die ihm vorbehalten sind: das Recht auf Änderung der Stiftungserklärung3 und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung, unter der Voraussetzungen, dass dies in der Stiftungsurkunde festgeschrieben wird. Die Rechte des Stifters sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod4. Ist der Stifter eine natürliche Person mit einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, so ist er gemäß § 1 Abs 2 EStG in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Handelt es sich beim Stifter um eine Körperschaft, so unterliegt sie nach § 1 Abs 2 KStG der unbeschränkten Körperschaftssteuerpflicht, wenn sie in Österreich ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz hat. Die Zuwendungen des Stifters an die liechtensteinische Stiftung können sowohl aus dem Privatvermögen wie auch aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen des Stifters ist weiters zu unterscheiden zwischen betrieblich oder nicht betrieblich veranlasster Vermögensübertragung. Bei Kauf, Tausch, Miete oder Darlehensgewährung liegt indes keine Zuwendung vor5. 1 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 170. 2 Vgl. § 12 Abs. 2 Z. 1 PSG. 3 Vgl. § 33 PSG. 4 Vgl. § 34 PSG. 5 Vgl. Stiftungsrichtlinien, Rz. 178.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Interaktion und Kommunikation zwischen Frauen und Männern by Elisabeth Schauer
Cover of the book Corporate Governance. Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) by Elisabeth Schauer
Cover of the book Controlling der geleisteten Anzahlungen by Elisabeth Schauer
Cover of the book Spannungsfeld Erwerbstätigkeit und Familienarbeit by Elisabeth Schauer
Cover of the book Eine Design Pattern-Sprache für mobile Applikationen mit dem Schwerpunkt Navigationssysteme by Elisabeth Schauer
Cover of the book Musik als soziales Phänomen by Elisabeth Schauer
Cover of the book Bericht zum Orientierungspraktikum an der Montessori Grundschule by Elisabeth Schauer
Cover of the book Das Herstellen einer Pressverbindung an Rohrleitungen by Elisabeth Schauer
Cover of the book Das 4CID-Modell by Elisabeth Schauer
Cover of the book Nahrungsmittelproduktion in einer globalisierten Welt by Elisabeth Schauer
Cover of the book Österreich in der Spätbronzezeit by Elisabeth Schauer
Cover of the book Methoden der Stichprobenkonstruktion by Elisabeth Schauer
Cover of the book Customer Relationship Management anhand eines Terminreservierungssystems auf Basis Lotus Domino, im Bereich Fahrzeugprüfwesen einer Sachverständigenorganisation by Elisabeth Schauer
Cover of the book Herman Bang: Am Weg by Elisabeth Schauer
Cover of the book Fabeln in Klasse 5: eine ausführliche Unterrichtseinheit by Elisabeth Schauer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy