Die Scheinheiligen

Die katholische Kirche und der Sexual Missbrauch

Nonfiction, Religion & Spirituality, Reference, Leadership, Biography & Memoir, Religious, Reference & Language, Law
Cover of the book Die Scheinheiligen by Heinz Duthel, Heinz Duthel
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Author: Heinz Duthel ISBN: 1230000255289
Publisher: Heinz Duthel Publication: July 26, 2014
Imprint: Language: German
Author: Heinz Duthel
ISBN: 1230000255289
Publisher: Heinz Duthel
Publication: July 26, 2014
Imprint:
Language: German


Die Scheinheiligen
Die katholische Kirche und der Sexual Missbrauch

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

 

Römisch-katholische Kirche
Sexueller Missbrauch
Priester
Mönchtum
Nonne
Erzieher
Katholisches Priesterseminar
Beichte
Zölibat
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Deutsche Bischofskonferenz
Fürsorgepflicht
Sexueller Missbrauch von Kindern
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Alexander Dobrindt
Annette Schavan
Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Gerhard Ludwig Müller
Reinhard Marx
Stephan Ackermann
Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Antje Vollmer
Jugendfürsorge
Heimerziehung
Posttraumatische Belastungsstörung
Komplexe posttraumatische Belastungsstörung
Verein ehemaliger Heimkinder
Silke Birgitta Gahleitner
Manfred Kappeler
Heimkampagne
Schläge im Namen des Herrn
Murphy-Bericht
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche
Schwarze Pädagogik
Tommy-Weisbecker-Haus
Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs


Entschädigungen

Die Debatte über Entschädigungszahlungen gestaltete sich innerkirchlich kontrovers. So äußerte der Erzbischof von München-Freising, Reinhard Marx, dass die Kirche den Opfern zu helfen habe, auch finanziell. Der Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, lehnte pauschale Entschädigungen ab, da diese wieder als „Schweigegeld“ verstanden werden könnten. Auch der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann äußerte sich in diese Richtung und plädierte daher dafür, Entschädigungen als finanzielle Zuwendungen sachbezogen zu gestalten. Dies würde beispielsweise bedeuten, die Therapiekosten eines Missbrauchsopfers zu übernehmen.[356] Seitens des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, wurde darauf hingewiesen, dass die Schuld für Missbrauch beim Täter liege und somit auch dieser in Regress zu nehmen sei.

„Die Botschaft ist klar: Rund die Hälfte der Betroffenen will eine Entschädigung, manche möchten die Kosten für Therapien erstattet sehen, andere wünschen sich eine Rente. Alle bitten darum, dabei nicht abermals ihr Schicksal rechtfertigen zu müssen. Sie fürchten neue Traumatisierung.“


Bereits Ende Januar 2011 sickerte durch, dass der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, nicht mehr an eine erfolgreiche gemeinsame Entschädigungsregelung durch den Runden Tisch Sexueller Missbrauch glaubte und die Bischöfe daher eine eigene Lösung im Rahmen von etwa 1 Million Euro für die bis dato 205 namentlich bekannten Missbrauchsopfer favorisierten.Zur selben Zeit mahnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Gesamtlösung in der Entschädigungsfrage“ am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch an und sprach sich gegen „einzelfallbezogene Lösungen“ aus.


Das Angebot finanzieller Entschädigung soll für Fälle gelten, in denen wegen Verjährung kein rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mehr durchgesetzt werden kann. Um Opfer in Fällen, die noch nicht verjährt sind, den Durchlauf des Rechtsweges zu ersparen, sollen vor allem außergerichtliche Einigungen angestrebt werden. Die Richtigkeit der vorgebrachten Behauptungen soll demnach an Eides statt schriftlich erklärt werden. Weitere Belege seien nicht erforderlich

Der Verein ehemaliger Heimkinder, gegründet am 14. Oktober 2004 in Idstein, entsandte aus seinen Reihen – unter Vorbehalt einer späteren Wahl und demokratischen Legitimation – drei Mitglieder in das insgesamt 22-köpfigen Gremium, unter ihnen der Vorsitzende. Den drei Mitgliedern wurde trotz dieses Vorbehalts von der Leitung des Runden Tischs zugesichert, dass sie im Gremium verbleiben durften. Der Verein beschloss auf seiner Versammlung am 30. Mai 2009 die Entsendung drei neuer Vertreter aus seinen Reihen und wollte darüber hinaus versuchen, eine eigene Rechtsberatung (Rechtsanwalt Gerrit Wilmans und Jurist Michael Witti) an den Tisch zu bekommen. Demgegenüber fasste der Runde Tisch schon im April 2009 bei drei Enthaltungen den Beschluss: „Der Runde Tisch beschließt, dass am Runden Tisch keine anwaltlichen Interessenvertreter – egal von welcher Seite – mitwirken sollen.“ Dem wurde vom Verein entgegengehalten, dass die ebenfalls am Runden Tisch mehrheitlich vertretenen Kirchen und Ministerien mit insgesamt sechs Volljuristen in dem Gremium säßen. Streitgegenstand waren auch die Protokolle der Sitzung, welche die Opfervertreter nach Wunsch des Runden Tischs nicht an den Verein oder an einen Rechtsbeistand weiterleiten sollten.

Der Verein ehemaliger Heimkinder teilte der Öffentlichkeit mit, er brauche „mit Sicherheit keine VertreterInnen, die sich auf jedes Lügenmärchen einlassen und nur brav sind!“. Der Verein klagte ferner vor dem Berliner Kammergericht, um „das Recht des Vereins, seine Vertreter am Runden Tisch zu bestimmen und nicht von Frau Vollmer diktieren zu lassen.“ Am 13. August 2009 entschied die Richterin, dass die drei bisherigen Vertreter weiter an den Verhandlungen teilnehmen sollen, um den konstruktiven Verlauf nicht zu gefährden. Die drei Vertreter verließen den Verein und nahmen am Runden Tisch weiter teil. Eine Zusammenarbeit mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder“ bestand nicht mehr.

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Die Scheinheiligen
Die katholische Kirche und der Sexual Missbrauch

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

 

Römisch-katholische Kirche
Sexueller Missbrauch
Priester
Mönchtum
Nonne
Erzieher
Katholisches Priesterseminar
Beichte
Zölibat
Bund der Deutschen Katholischen Jugend
Deutsche Bischofskonferenz
Fürsorgepflicht
Sexueller Missbrauch von Kindern
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Alexander Dobrindt
Annette Schavan
Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
Gerhard Ludwig Müller
Reinhard Marx
Stephan Ackermann
Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Antje Vollmer
Jugendfürsorge
Heimerziehung
Posttraumatische Belastungsstörung
Komplexe posttraumatische Belastungsstörung
Verein ehemaliger Heimkinder
Silke Birgitta Gahleitner
Manfred Kappeler
Heimkampagne
Schläge im Namen des Herrn
Murphy-Bericht
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche
Schwarze Pädagogik
Tommy-Weisbecker-Haus
Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich
Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs


Entschädigungen

Die Debatte über Entschädigungszahlungen gestaltete sich innerkirchlich kontrovers. So äußerte der Erzbischof von München-Freising, Reinhard Marx, dass die Kirche den Opfern zu helfen habe, auch finanziell. Der Bischof von Regensburg, Gerhard Ludwig Müller, lehnte pauschale Entschädigungen ab, da diese wieder als „Schweigegeld“ verstanden werden könnten. Auch der Würzburger Bischof Friedhelm Hofmann äußerte sich in diese Richtung und plädierte daher dafür, Entschädigungen als finanzielle Zuwendungen sachbezogen zu gestalten. Dies würde beispielsweise bedeuten, die Therapiekosten eines Missbrauchsopfers zu übernehmen.[356] Seitens des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, wurde darauf hingewiesen, dass die Schuld für Missbrauch beim Täter liege und somit auch dieser in Regress zu nehmen sei.

„Die Botschaft ist klar: Rund die Hälfte der Betroffenen will eine Entschädigung, manche möchten die Kosten für Therapien erstattet sehen, andere wünschen sich eine Rente. Alle bitten darum, dabei nicht abermals ihr Schicksal rechtfertigen zu müssen. Sie fürchten neue Traumatisierung.“


Bereits Ende Januar 2011 sickerte durch, dass der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, nicht mehr an eine erfolgreiche gemeinsame Entschädigungsregelung durch den Runden Tisch Sexueller Missbrauch glaubte und die Bischöfe daher eine eigene Lösung im Rahmen von etwa 1 Million Euro für die bis dato 205 namentlich bekannten Missbrauchsopfer favorisierten.Zur selben Zeit mahnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine „Gesamtlösung in der Entschädigungsfrage“ am Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch an und sprach sich gegen „einzelfallbezogene Lösungen“ aus.


Das Angebot finanzieller Entschädigung soll für Fälle gelten, in denen wegen Verjährung kein rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mehr durchgesetzt werden kann. Um Opfer in Fällen, die noch nicht verjährt sind, den Durchlauf des Rechtsweges zu ersparen, sollen vor allem außergerichtliche Einigungen angestrebt werden. Die Richtigkeit der vorgebrachten Behauptungen soll demnach an Eides statt schriftlich erklärt werden. Weitere Belege seien nicht erforderlich

Der Verein ehemaliger Heimkinder, gegründet am 14. Oktober 2004 in Idstein, entsandte aus seinen Reihen – unter Vorbehalt einer späteren Wahl und demokratischen Legitimation – drei Mitglieder in das insgesamt 22-köpfigen Gremium, unter ihnen der Vorsitzende. Den drei Mitgliedern wurde trotz dieses Vorbehalts von der Leitung des Runden Tischs zugesichert, dass sie im Gremium verbleiben durften. Der Verein beschloss auf seiner Versammlung am 30. Mai 2009 die Entsendung drei neuer Vertreter aus seinen Reihen und wollte darüber hinaus versuchen, eine eigene Rechtsberatung (Rechtsanwalt Gerrit Wilmans und Jurist Michael Witti) an den Tisch zu bekommen. Demgegenüber fasste der Runde Tisch schon im April 2009 bei drei Enthaltungen den Beschluss: „Der Runde Tisch beschließt, dass am Runden Tisch keine anwaltlichen Interessenvertreter – egal von welcher Seite – mitwirken sollen.“ Dem wurde vom Verein entgegengehalten, dass die ebenfalls am Runden Tisch mehrheitlich vertretenen Kirchen und Ministerien mit insgesamt sechs Volljuristen in dem Gremium säßen. Streitgegenstand waren auch die Protokolle der Sitzung, welche die Opfervertreter nach Wunsch des Runden Tischs nicht an den Verein oder an einen Rechtsbeistand weiterleiten sollten.

Der Verein ehemaliger Heimkinder teilte der Öffentlichkeit mit, er brauche „mit Sicherheit keine VertreterInnen, die sich auf jedes Lügenmärchen einlassen und nur brav sind!“. Der Verein klagte ferner vor dem Berliner Kammergericht, um „das Recht des Vereins, seine Vertreter am Runden Tisch zu bestimmen und nicht von Frau Vollmer diktieren zu lassen.“ Am 13. August 2009 entschied die Richterin, dass die drei bisherigen Vertreter weiter an den Verhandlungen teilnehmen sollen, um den konstruktiven Verlauf nicht zu gefährden. Die drei Vertreter verließen den Verein und nahmen am Runden Tisch weiter teil. Eine Zusammenarbeit mit dem „Verein ehemaliger Heimkinder“ bestand nicht mehr.

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