Author: | Tatjana Böttger | ISBN: | 9783640388660 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | July 31, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Tatjana Böttger |
ISBN: | 9783640388660 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | July 31, 2009 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Völkerrecht und Internationale Beziehungen - Schnittpunkte von Recht und Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte die von Anfang an besondere Beziehung zwischen der EU (bzw. ihren Vorgängerorganisationen) und dem GATT/WTO-System beleuchten. Dabei soll zunächst die Stellung regionaler Integrationszonen im GATT im Allgemeinen erläutert werden, danach die Entwicklung der (Sonder-)Stellung der EU. Der zweite Teil widmet sich der EU als internationalem Akteur, der dritte beschäftigt sich mit der Verflechtung der beiden Rechtssysteme von EU und GATT/WTO, wobei insbesondere auf die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT-Rechts am Beispiel des Bananenstreits eingegangen wird.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Völkerrecht und Internationale Beziehungen - Schnittpunkte von Recht und Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit möchte die von Anfang an besondere Beziehung zwischen der EU (bzw. ihren Vorgängerorganisationen) und dem GATT/WTO-System beleuchten. Dabei soll zunächst die Stellung regionaler Integrationszonen im GATT im Allgemeinen erläutert werden, danach die Entwicklung der (Sonder-)Stellung der EU. Der zweite Teil widmet sich der EU als internationalem Akteur, der dritte beschäftigt sich mit der Verflechtung der beiden Rechtssysteme von EU und GATT/WTO, wobei insbesondere auf die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des GATT-Rechts am Beispiel des Bananenstreits eingegangen wird.