Kostenerstattungsanspruch gemäß §§ 104 ff. Zivilprozessordnung

Anrechnung von Pauschal- oder Zeithonoraren für eine vorgerichtliche Tätigkeit auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens

Nonfiction, Reference & Language, Law, Legal History
Cover of the book Kostenerstattungsanspruch gemäß §§ 104 ff. Zivilprozessordnung by Anita Schottenhamel, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Anita Schottenhamel ISBN: 9783656893370
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 9, 2015
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Anita Schottenhamel
ISBN: 9783656893370
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 9, 2015
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 24.04.2009, 11 W 1237/09, entschieden, dass eine Anrechnung von Pauschal- oder Zeitvergütungen für eine vorgerichtliche Tätigkeit auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens nicht vorzunehmen ist. Diese Rechtsprechung setzte sich immer mehr durch. Mittlerweile haben sich fast alle Oberlandesgerichte dem Leitsatz 'Pauschal- oder Zeithonorare, die ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber als Vergütung für eine vorgerichtliche Tätigkeit vereinbart hat, sind keine Geschäftsgebühren im Sinne der Nr. 2300 VV-RVG und damit auch nicht gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen.' angeschlossen. In der Zwischenzeit ist höchstrichterlich in der Rechtsprechung entschieden, dass eine Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr nicht stattfindet, weil die Anrechnungsbestimmung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß ihrer gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 ff VV erfasst und damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung einer Pauschalhonorars gemäß § 3 a RVG nicht anwendbar ist. In diesen Fällen schuldet der Auftraggeber nicht die gesetzliche Gebühr, sondern eine vereinbarte Vergütung, so dass es bei dem Ansatz einer vollen Verfahrensgebühr verbleibt.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 24.04.2009, 11 W 1237/09, entschieden, dass eine Anrechnung von Pauschal- oder Zeitvergütungen für eine vorgerichtliche Tätigkeit auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens nicht vorzunehmen ist. Diese Rechtsprechung setzte sich immer mehr durch. Mittlerweile haben sich fast alle Oberlandesgerichte dem Leitsatz 'Pauschal- oder Zeithonorare, die ein Rechtsanwalt mit seinem Auftraggeber als Vergütung für eine vorgerichtliche Tätigkeit vereinbart hat, sind keine Geschäftsgebühren im Sinne der Nr. 2300 VV-RVG und damit auch nicht gemäß der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr anzurechnen.' angeschlossen. In der Zwischenzeit ist höchstrichterlich in der Rechtsprechung entschieden, dass eine Anrechnung einer fiktiven Geschäftsgebühr nicht stattfindet, weil die Anrechnungsbestimmung in der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV nach ihrem Wortlaut nur den Anfall einer Geschäftsgebühr gemäß ihrer gesetzlichen Regelung in Nr. 2300 ff VV erfasst und damit auf eine vorgerichtliche Tätigkeit mit Vereinbarung einer Pauschalhonorars gemäß § 3 a RVG nicht anwendbar ist. In diesen Fällen schuldet der Auftraggeber nicht die gesetzliche Gebühr, sondern eine vereinbarte Vergütung, so dass es bei dem Ansatz einer vollen Verfahrensgebühr verbleibt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Berufliche Weiterbildung - Fluch oder Segen? by Anita Schottenhamel
Cover of the book Die Ehe und die Konstruktion der Wirklichkeit. Ist der Ansatz von Peter Berger und Hansfried Kellner immer noch aktuell? by Anita Schottenhamel
Cover of the book Selbstreflexion von Sozialkompetenzen im Rahmen eines Grundschulpraktikums by Anita Schottenhamel
Cover of the book Dan Sperber - Rethinking Symbolism by Anita Schottenhamel
Cover of the book Corporate Social Responsibility und ihre Bedeutung für die betrieblichen Anspruchsgruppen by Anita Schottenhamel
Cover of the book Jacques Lacan - Eine Einführung by Anita Schottenhamel
Cover of the book Martin Luther: Von der Freiheit eines Christenmenschen - Eine Textanalyse by Anita Schottenhamel
Cover of the book Dienstübergabe am Patientenbett im Akutkrankenhaus by Anita Schottenhamel
Cover of the book Das Tilburger Modell und das Neue Steuerungsmodell. Ein Vergleich by Anita Schottenhamel
Cover of the book Prüfen von Eingangsrechnungen. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestangaben und ordnungsgemäße Registratur (Unterweisung Industriekaufmann/-kauffrau) by Anita Schottenhamel
Cover of the book Modernisierung der Sozialdemokratie by Anita Schottenhamel
Cover of the book Einschichtwicklung herstellen (Unterweisung Elektroniker /-in für Maschinen und Antriebstechnik) by Anita Schottenhamel
Cover of the book Der Einfluss der Globalisierung auf die deutsche Weltreichstheorie by Anita Schottenhamel
Cover of the book Das Subjekt und seine Anerkennung. Theoriebausteine für die pädagogische Praxis by Anita Schottenhamel
Cover of the book Critically discuss why service businesses sector has grown, but the businesses are often barley profitable? by Anita Schottenhamel
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy