Landes-Disziplinargesetz LDG NRW

Nonfiction, Reference & Language, Law, Urban State & Local Government
Cover of the book Landes-Disziplinargesetz LDG NRW by André Hahne, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: André Hahne ISBN: 9783638610131
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 10, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: André Hahne
ISBN: 9783638610131
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 10, 2007
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (FHöV), Veranstaltung: öffentliches Dienstrecht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Disziplinarrecht kein Zopf aus Kaisers Zeiten !(...sondern seit dem 16.11.2004 novelliert und in der Praxis höchst relevant.) Im Gegensatz zu den 'Normalbürgerinnen und Bürgern' ist es für Polizeivollzugsbedienstete mit dem Strafverfahren noch nicht getan. Fast automatisch mit dem staatsanwaltschaftlichen Anfangsverdacht leitet der oder die Dienstvorgesetzte gegen die Betroffenen disziplinarrechtliche Maßnahmen ein. Also ein weiteres 'Sonderopfer' im Vergleich zu 'normalen Verdächtigen'. Dabei wurde nach altem Recht in der Regel im sog. Vorermittlungsverfahren dem Beamten (noch) kein Beistand schon gar kein Rechtsanwalt beigeordnet, obwohl es aus meiner Erfahrung heraus dringend erforderlich wäre, so früh wie möglich das vorbereitende Disziplinarverfahren möglichst von derselben Person begleiten zu lassen, die auch das förmliche oder gar das Strafverfahren betreut. Leider beobachtete ich diese Nachlässigkeit allzu oft, was möglicherweise damit zusammen hängt, dass das Disziplinarverfahren völlig zu Unrecht unterschätzt wird. In seinen beamtenrechtlichen Folgen kann es nämlich so gravierende Auswirkungen haben, wie den Verlust des Arbeitsplatzes ('Entfernung aus dem Dienst' etc.), wohingegen das Strafverfahren ggf. noch glimpflich ausgehen kann. Außerdem gelten im Disziplinarrecht andere prozessuale Verhältnisse, die keineswegs etwa freundlicher sind, als im Strafverfahren. Und: Die Tatsachenfeststellungen in beiden Verfahren sind in der Regel 'kompatibel'. Seit dem 16. November 2004 gilt nunmehr ein zweigeteiltes Verfahren: §§ 17 - 44 LDG NRW regelt das sog. behördliche Disziplinarverfahren. Ergebnis kann eine Disziplinarverfügung nach § 34 LDG NRW sein, wonach Verweis, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen werden können. Rechtsmittel sind Widerspruch und Klage, § 41 LDG NRW. Soll gegen eine Beamtin oder einen Beamten auf Zurückstufung oder auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden, ist gem. § 35 LDG NRW Disziplinarklage nach Teil 4, §§ 45 ff. LDG NRW zu erheben. So sehr die Straffung zu dieser zweigliedrigen Förmlichkeit durch das neue Disziplinargesetzes NRW zu begrüßen ist, um so mehr unterstreicht dies meine These, dass die Zeiten des 'geruhsamen' Vorermittlungsverfahrens vorbei sind und der Ernst der Lage von Anfang an eine kundige Beratung erfordert. [...]

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen (FHöV), Veranstaltung: öffentliches Dienstrecht, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Disziplinarrecht kein Zopf aus Kaisers Zeiten !(...sondern seit dem 16.11.2004 novelliert und in der Praxis höchst relevant.) Im Gegensatz zu den 'Normalbürgerinnen und Bürgern' ist es für Polizeivollzugsbedienstete mit dem Strafverfahren noch nicht getan. Fast automatisch mit dem staatsanwaltschaftlichen Anfangsverdacht leitet der oder die Dienstvorgesetzte gegen die Betroffenen disziplinarrechtliche Maßnahmen ein. Also ein weiteres 'Sonderopfer' im Vergleich zu 'normalen Verdächtigen'. Dabei wurde nach altem Recht in der Regel im sog. Vorermittlungsverfahren dem Beamten (noch) kein Beistand schon gar kein Rechtsanwalt beigeordnet, obwohl es aus meiner Erfahrung heraus dringend erforderlich wäre, so früh wie möglich das vorbereitende Disziplinarverfahren möglichst von derselben Person begleiten zu lassen, die auch das förmliche oder gar das Strafverfahren betreut. Leider beobachtete ich diese Nachlässigkeit allzu oft, was möglicherweise damit zusammen hängt, dass das Disziplinarverfahren völlig zu Unrecht unterschätzt wird. In seinen beamtenrechtlichen Folgen kann es nämlich so gravierende Auswirkungen haben, wie den Verlust des Arbeitsplatzes ('Entfernung aus dem Dienst' etc.), wohingegen das Strafverfahren ggf. noch glimpflich ausgehen kann. Außerdem gelten im Disziplinarrecht andere prozessuale Verhältnisse, die keineswegs etwa freundlicher sind, als im Strafverfahren. Und: Die Tatsachenfeststellungen in beiden Verfahren sind in der Regel 'kompatibel'. Seit dem 16. November 2004 gilt nunmehr ein zweigeteiltes Verfahren: §§ 17 - 44 LDG NRW regelt das sog. behördliche Disziplinarverfahren. Ergebnis kann eine Disziplinarverfügung nach § 34 LDG NRW sein, wonach Verweis, Geldbuße oder Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen werden können. Rechtsmittel sind Widerspruch und Klage, § 41 LDG NRW. Soll gegen eine Beamtin oder einen Beamten auf Zurückstufung oder auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden, ist gem. § 35 LDG NRW Disziplinarklage nach Teil 4, §§ 45 ff. LDG NRW zu erheben. So sehr die Straffung zu dieser zweigliedrigen Förmlichkeit durch das neue Disziplinargesetzes NRW zu begrüßen ist, um so mehr unterstreicht dies meine These, dass die Zeiten des 'geruhsamen' Vorermittlungsverfahrens vorbei sind und der Ernst der Lage von Anfang an eine kundige Beratung erfordert. [...]

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Effektive Personalauswahlverfahren für den Pflegesektor by André Hahne
Cover of the book Präsentationsmedien im Vergleich. Entscheidungshilfen für den zukünftigen Einsatz by André Hahne
Cover of the book 'Der überaus starke Willibald' von Willi Fährmann. Eine kindgerechte Hinführung zum Thema des Nationalsozialismus by André Hahne
Cover of the book Betriebliche Altersversorgung und Tarifvorbehalt by André Hahne
Cover of the book Rüsten einer zusammengesetzten Fräsergarnitur (Unterweisung Tischler / -in) by André Hahne
Cover of the book Interkulturelle Pädagogik by André Hahne
Cover of the book What is Critical Discourse Analysis? by André Hahne
Cover of the book Selbstselektion bei Aktienoptionsplänen by André Hahne
Cover of the book Die französische Revolution. Allgemeine historische Aspekte und ihre Auswirkungen auf die europäische Rechtsgeschichte by André Hahne
Cover of the book Analyse der Marktstrukturen im Campingtourismus in Deutschland by André Hahne
Cover of the book Die Ermittlung und Behandlung des immateriellen Vermögens by André Hahne
Cover of the book Basel 3 and its impact on liquidity measures by André Hahne
Cover of the book Der flämisch-wallonische Konflikt: Ausschließlich ein Sprachenstreit? by André Hahne
Cover of the book Die Institutionalisierung der Zensur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im 16. Jahrhundert by André Hahne
Cover of the book Unterrichtsstunde zu Gottfried Kellers Novelle 'Romeo und Julia auf dem Dorfe' by André Hahne
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy