Leistungsbezogener Stufenaufstieg und Leistungsentgelt im TVöD

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Leistungsbezogener Stufenaufstieg und Leistungsentgelt im TVöD by Andreas Tittel, GRIN Verlag
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Author: Andreas Tittel ISBN: 9783640621354
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 12, 2010
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Andreas Tittel
ISBN: 9783640621354
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 12, 2010
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, haben der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Arbeitgeberseite und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Arbeitnehmerseite für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland eine grundlegende Umgestaltung des bisherigen Tarifrechts ins Rollen gebracht. Der TVöD hat die bisherigen Manteltarifverträge, also den BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G, BMT-G-O, MTArb und den MTArb-O, abgelöst. Ein Hauptziel der Reform des öffentlichen Tarifrechts war die Schaffung von mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Dies gilt vor allem bei der Arbeitszeitregelung, der Entgeltgestaltung und der Leistungsorientierung. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag Öffnungsklauseln, welche die individuelle Anpassung der tariflichen Regelungen auf betrieblicher Ebene ermöglicht. So können die Arbeitgeber zusammen mit der Personalvertretung die speziellen Bedürfnisse der Betriebe im Wege von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen ausgestalten. Verschiedene Stimmen geben wieder, dass die Tarifvertragsparteien den Einstieg in eine leistungs- bzw. erfolgsabhängige Vergütung und damit einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Flexibilität, mehr Leistungs- und Erfolgsorientierung und damit auch zu mehr Effektivität und Effizienz vollzogen haben. Begründet wird die Aussage dadurch, dass die bisherige automatische Verknüpfung von Arbeitszeit und Vergütungshöhe in Teilen beseitigt und durch eine Verknüpfung von Leistung bzw. Erfolg sowie Vergütungshöhe ersetzt wurde. Die Vergütung nach dem BAT stellte ein starres Vergütungssystem dar, in dem leistungsabhängige Gesichtspunkte praktisch nicht berücksichtigt wurden.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Hochschule Wismar, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, haben der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Arbeitgeberseite und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Arbeitnehmerseite für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland eine grundlegende Umgestaltung des bisherigen Tarifrechts ins Rollen gebracht. Der TVöD hat die bisherigen Manteltarifverträge, also den BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G, BMT-G-O, MTArb und den MTArb-O, abgelöst. Ein Hauptziel der Reform des öffentlichen Tarifrechts war die Schaffung von mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse. Dies gilt vor allem bei der Arbeitszeitregelung, der Entgeltgestaltung und der Leistungsorientierung. Darüber hinaus enthält der Tarifvertrag Öffnungsklauseln, welche die individuelle Anpassung der tariflichen Regelungen auf betrieblicher Ebene ermöglicht. So können die Arbeitgeber zusammen mit der Personalvertretung die speziellen Bedürfnisse der Betriebe im Wege von Dienst- oder Betriebsvereinbarungen ausgestalten. Verschiedene Stimmen geben wieder, dass die Tarifvertragsparteien den Einstieg in eine leistungs- bzw. erfolgsabhängige Vergütung und damit einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Flexibilität, mehr Leistungs- und Erfolgsorientierung und damit auch zu mehr Effektivität und Effizienz vollzogen haben. Begründet wird die Aussage dadurch, dass die bisherige automatische Verknüpfung von Arbeitszeit und Vergütungshöhe in Teilen beseitigt und durch eine Verknüpfung von Leistung bzw. Erfolg sowie Vergütungshöhe ersetzt wurde. Die Vergütung nach dem BAT stellte ein starres Vergütungssystem dar, in dem leistungsabhängige Gesichtspunkte praktisch nicht berücksichtigt wurden.

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