Author: | Nicole Schlegel | ISBN: | 9783640817696 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 3, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Nicole Schlegel |
ISBN: | 9783640817696 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 3, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Finanzkrise wurde es deutlich: In Unternehmen, in denen Aufsichtsräte agierten, die nicht über entsprechende Erfahrung und Ausbildung verfügten, wurden noch größere Verluste verzeichnet als in Unternehmen mit besser ausgebildeten Aufsichtsräten . Aufsichtsräte sind insbesondere für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes gem. § 111 Abs. 1 AktG verantwortlich. Mit welcher Intensität der Aufsichtsrat den Vorstand zu überwachen hat, richtet sich naturgemäß nach der jeweiligen Lage der Gesellschaft; daher sollte der Aufsichtsrat seine Überwachungstätigkeit z. B. in Krisensituationen erhöhen . Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, welche nicht zuletzt auf eine unzulängliche Qualifikation der Führungs- und Überwachungsorgane insbesondere im Finanzsektor zurückzuführen ist, ist in diesem Zusammenhang nunmehr auch die Frage etwaiger höherer Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern laut geworden . Aufgrund zunehmender Internationalisierung einerseits und aktueller wirtschaftlicher Lage anderseits können die bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern eine effiziente Überwachung des Vorstands nicht mehr gewährleisten . Zudem wurde durch die Finanzmarktkrise das Vertrauen in die Seriosität und Solidität von Kreditinstituten erheblich erschüttert. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Gegebenheiten, indem er im Wege des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) neue Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern stellte. Diese sollen die bereits im Aktienrecht existierenden allgemeinen Anforderungen an die fachliche Qualifikation präzisieren und ergänzen. Ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist, soll im Folgenden untersucht werden.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Finanzkrise wurde es deutlich: In Unternehmen, in denen Aufsichtsräte agierten, die nicht über entsprechende Erfahrung und Ausbildung verfügten, wurden noch größere Verluste verzeichnet als in Unternehmen mit besser ausgebildeten Aufsichtsräten . Aufsichtsräte sind insbesondere für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes gem. § 111 Abs. 1 AktG verantwortlich. Mit welcher Intensität der Aufsichtsrat den Vorstand zu überwachen hat, richtet sich naturgemäß nach der jeweiligen Lage der Gesellschaft; daher sollte der Aufsichtsrat seine Überwachungstätigkeit z. B. in Krisensituationen erhöhen . Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, welche nicht zuletzt auf eine unzulängliche Qualifikation der Führungs- und Überwachungsorgane insbesondere im Finanzsektor zurückzuführen ist, ist in diesem Zusammenhang nunmehr auch die Frage etwaiger höherer Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern laut geworden . Aufgrund zunehmender Internationalisierung einerseits und aktueller wirtschaftlicher Lage anderseits können die bisherigen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern eine effiziente Überwachung des Vorstands nicht mehr gewährleisten . Zudem wurde durch die Finanzmarktkrise das Vertrauen in die Seriosität und Solidität von Kreditinstituten erheblich erschüttert. Der Gesetzgeber reagierte auf diese Gegebenheiten, indem er im Wege des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG) neue Anforderungen an die Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern stellte. Diese sollen die bereits im Aktienrecht existierenden allgemeinen Anforderungen an die fachliche Qualifikation präzisieren und ergänzen. Ob dies dem Gesetzgeber gelungen ist, soll im Folgenden untersucht werden.