Author: | Dr. Mike Kent | ISBN: | 9783742760807 |
Publisher: | neobooks | Publication: | December 13, 2017 |
Imprint: | Language: | German |
Author: | Dr. Mike Kent |
ISBN: | 9783742760807 |
Publisher: | neobooks |
Publication: | December 13, 2017 |
Imprint: | |
Language: | German |
Wenn Schulden zu einem Problem werden, müssen die Vermögenswerte, die noch nicht belastet sind, gesichert werden. Nur wer nichts zu verlieren hat, kann richtig taktieren. Gläubiger können nur das vollstrecken, was offiziell da ist. Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, ist das Schlimmste, was ihnen noch passieren kann, die eidesstattliche Versicherung oder, um es populär zu formulieren: Sie müssen unter Umständen den Offenbarungseid ablegen Für viele ist der Offenbarungseid ein Horrorszenario, das es unbedingt zu vermeiden gilt. Doch es lebt sich mit dieser ,,Immunität" gar nicht so schlecht. Zwar befindet man sich außerhalb der gutbürgerlichen Normen, ist aber dafür von Stund an gegen jeden Angriff in Form einer Vollstreckung immun. ,,Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert", ein Spruch, der eine durchaus positive Lebensweise werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil mit dem Aktenzeichen VIII Zr 297/84 (Details: lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw-rr86_415.htm ) folgenden uralten, aber bis heute immer wieder funktionierenden Trick für rechtskräftig erklärt und ihm damit die höchsten Weihen verliehen: Schicken Sie Ihrem Gläubiger einen gedeckten Scheck über einen geringen Teilbetrag Ihrer Schuldenlast Diesem Scheck muß unbedingt ein Schreiben beiliegen, in dem Sie darauf hinweisen, daß der Scheck nur dann eingelöst werden darf, wenn der Gläubiger in Zukunft keine weiteren Forderungen mehr erheben wird. Löst dieser den zugeschickten Scheck dann widerspruchslos ein, sind Sie Ihre Schulden mit einem Schlag und dem Segen des Bundesgerichtshofes los. Diese Strategie funktioniert vor allem bei den Gläubigern, die täglich sehr viele Schecks erhalten und diese gewissermaßen automatisch von einer Sekretärin einlösen lassen. Sekretärinnen kennen in der Regel die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes nicht. Manche kennen nicht einmal den Bundesgerichtshof an sich.
Wenn Schulden zu einem Problem werden, müssen die Vermögenswerte, die noch nicht belastet sind, gesichert werden. Nur wer nichts zu verlieren hat, kann richtig taktieren. Gläubiger können nur das vollstrecken, was offiziell da ist. Sollten Sie in einer ähnlichen Situation sein, ist das Schlimmste, was ihnen noch passieren kann, die eidesstattliche Versicherung oder, um es populär zu formulieren: Sie müssen unter Umständen den Offenbarungseid ablegen Für viele ist der Offenbarungseid ein Horrorszenario, das es unbedingt zu vermeiden gilt. Doch es lebt sich mit dieser ,,Immunität" gar nicht so schlecht. Zwar befindet man sich außerhalb der gutbürgerlichen Normen, ist aber dafür von Stund an gegen jeden Angriff in Form einer Vollstreckung immun. ,,Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert", ein Spruch, der eine durchaus positive Lebensweise werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil mit dem Aktenzeichen VIII Zr 297/84 (Details: lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw-rr86_415.htm ) folgenden uralten, aber bis heute immer wieder funktionierenden Trick für rechtskräftig erklärt und ihm damit die höchsten Weihen verliehen: Schicken Sie Ihrem Gläubiger einen gedeckten Scheck über einen geringen Teilbetrag Ihrer Schuldenlast Diesem Scheck muß unbedingt ein Schreiben beiliegen, in dem Sie darauf hinweisen, daß der Scheck nur dann eingelöst werden darf, wenn der Gläubiger in Zukunft keine weiteren Forderungen mehr erheben wird. Löst dieser den zugeschickten Scheck dann widerspruchslos ein, sind Sie Ihre Schulden mit einem Schlag und dem Segen des Bundesgerichtshofes los. Diese Strategie funktioniert vor allem bei den Gläubigern, die täglich sehr viele Schecks erhalten und diese gewissermaßen automatisch von einer Sekretärin einlösen lassen. Sekretärinnen kennen in der Regel die Beschlüsse des Bundesgerichtshofes nicht. Manche kennen nicht einmal den Bundesgerichtshof an sich.