Author: | Karl-Philip Dieckmann | ISBN: | 9783640732654 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | October 22, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Karl-Philip Dieckmann |
ISBN: | 9783640732654 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | October 22, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis II C. Kapitel 3 - Mehrwertsteuer (Philip Dieckmann) 4 I. Einleitung zur Mehrwertsteuer 4 1. Die UST zahlt der Käufer 5 II. MwSt in den AGB 6 2. Fehlender Hinweis der MwSt 7 III. Lösung für AGB 9 Literaturverzeichnis III A. Kapitel 1 - Einleitung AGB C. Kapitel 3 - Mehrwertsteuer I. Einleitung zur Mehrwertsteuer Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema Zahlungsregelungen in AGB mit MwSt. Skonto, Verzugszinsen eines gewerblichen Verkäufers gegenüber einem gewerblichen Käufer (Unternehmer). In meiner Ausarbeitung befass ich mich mit dem Teil der MwSt. Die Umsatzsteuer (im Volksmund Mehrwertsteuer 1967 Harmonisierungsystem) ist eine Steuer, die an den Käufer gerichtet ist. Der Käufer entrichtet die UST nicht direkt an das Finanzamt, sondern dies tut der Unternehmer, bei welchem er das umsatzsteuerpflichtige Produkt gekauft hat1. Welche Umsätze steuerpflichtig sind, wie z.B. Lieferung und sonstige Leistung gegen Entgelt, ist in § 1 Abs. 1 UStG geregelt. Man unterscheidet in der UST auch noch in verschiedene UST- Sätzen: - Der auf die Bemessungsgrundlage anzuwendender Regelsteuersatz beträgt 19% nach § 12 Abs. 1 UStG2. - Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitung, Leitungswasser, Tierfutter, Blumen und Fahrkarten aus dem öffentlichen Verkehr, unterliegen einem Steuersatz von sieben Prozent nach § 12 UStG Abs. 2. - Keine UST ist auf Miete (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr.12a UStG), Arzthonorare, Rundfunkgebühren und Briefporto zu zahlen Als letztes wäre noch zu erwähnen, dass es in der Geschichte der UST, auch Erhöhungen der UST gab. Die letzte Erhöhung wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.06.2006 mit Wirkung am 01.01.2007 beschlossen. Die UST wurde von 16 % auf 19 % erhöht. 1 Stobbe ,Steuern Kompakt, S.12 2 Birk ,Steuerrecht, S.449
Wissenschaftliche Studie aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis II C. Kapitel 3 - Mehrwertsteuer (Philip Dieckmann) 4 I. Einleitung zur Mehrwertsteuer 4 1. Die UST zahlt der Käufer 5 II. MwSt in den AGB 6 2. Fehlender Hinweis der MwSt 7 III. Lösung für AGB 9 Literaturverzeichnis III A. Kapitel 1 - Einleitung AGB C. Kapitel 3 - Mehrwertsteuer I. Einleitung zur Mehrwertsteuer Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Thema Zahlungsregelungen in AGB mit MwSt. Skonto, Verzugszinsen eines gewerblichen Verkäufers gegenüber einem gewerblichen Käufer (Unternehmer). In meiner Ausarbeitung befass ich mich mit dem Teil der MwSt. Die Umsatzsteuer (im Volksmund Mehrwertsteuer 1967 Harmonisierungsystem) ist eine Steuer, die an den Käufer gerichtet ist. Der Käufer entrichtet die UST nicht direkt an das Finanzamt, sondern dies tut der Unternehmer, bei welchem er das umsatzsteuerpflichtige Produkt gekauft hat1. Welche Umsätze steuerpflichtig sind, wie z.B. Lieferung und sonstige Leistung gegen Entgelt, ist in § 1 Abs. 1 UStG geregelt. Man unterscheidet in der UST auch noch in verschiedene UST- Sätzen: - Der auf die Bemessungsgrundlage anzuwendender Regelsteuersatz beträgt 19% nach § 12 Abs. 1 UStG2. - Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitung, Leitungswasser, Tierfutter, Blumen und Fahrkarten aus dem öffentlichen Verkehr, unterliegen einem Steuersatz von sieben Prozent nach § 12 UStG Abs. 2. - Keine UST ist auf Miete (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nach § 4 Nr.12a UStG), Arzthonorare, Rundfunkgebühren und Briefporto zu zahlen Als letztes wäre noch zu erwähnen, dass es in der Geschichte der UST, auch Erhöhungen der UST gab. Die letzte Erhöhung wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.06.2006 mit Wirkung am 01.01.2007 beschlossen. Die UST wurde von 16 % auf 19 % erhöht. 1 Stobbe ,Steuern Kompakt, S.12 2 Birk ,Steuerrecht, S.449