Author: | Sarah Taege | ISBN: | 9783656070771 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 29, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Sarah Taege |
ISBN: | 9783656070771 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 29, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Veranstaltung: Employment Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der Antidiskriminierung und die Einführung des Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetzes haben bereits im Vorfeld zu heftigen Diskussionen geführt. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt als neuer Baustein das hiesige Arbeitsrecht. Das AGG soll die vier EU Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie), 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung), 2002/73/EG (Gender Richtlinie) und 2004/113/EG (Unisex-Richtlinie) ins nationale deutsche Recht umsetzen. Das AGG stellt somit die zentra-le Norm zum Diskriminierungsschutz dar. Auftrag des AGG ist die Beseitigung von Vorurteilen sowie deren Auswirkungen im Arbeitsverhältnis und in der Gesellschaft. Dies soll durch einen besseren Schutz vor Benachteiligungen erfolgen. Gemäß § 1 AGG sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. In den nachfolgenden Ausführungen werden die grundsätzlichen Begriffe wie die Diskriminierung und der Beweis erläutert. Anschließend wird, anlässlich der Ent-scheidung des LAG Berlin - Brandenburg vom 26.11.2008, in der die Monte-Carlo-Simulation als Beweis einer Diskriminierung anerkannt worden ist , ein Schwerpunkt auf die Regelungen des § 22 AGG bezüglich der Beweislast am Beispiel der Personalauswahl gelegt.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Veranstaltung: Employment Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der Antidiskriminierung und die Einführung des Allgemeinen Gleichbe-handlungsgesetzes haben bereits im Vorfeld zu heftigen Diskussionen geführt. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzt als neuer Baustein das hiesige Arbeitsrecht. Das AGG soll die vier EU Richtlinien 2000/43/EG (Antirassismusrichtlinie), 2000/78/EG (Rahmenrichtlinie Beschäftigung), 2002/73/EG (Gender Richtlinie) und 2004/113/EG (Unisex-Richtlinie) ins nationale deutsche Recht umsetzen. Das AGG stellt somit die zentra-le Norm zum Diskriminierungsschutz dar. Auftrag des AGG ist die Beseitigung von Vorurteilen sowie deren Auswirkungen im Arbeitsverhältnis und in der Gesellschaft. Dies soll durch einen besseren Schutz vor Benachteiligungen erfolgen. Gemäß § 1 AGG sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. In den nachfolgenden Ausführungen werden die grundsätzlichen Begriffe wie die Diskriminierung und der Beweis erläutert. Anschließend wird, anlässlich der Ent-scheidung des LAG Berlin - Brandenburg vom 26.11.2008, in der die Monte-Carlo-Simulation als Beweis einer Diskriminierung anerkannt worden ist , ein Schwerpunkt auf die Regelungen des § 22 AGG bezüglich der Beweislast am Beispiel der Personalauswahl gelegt.