Der Pfalzgraf bei Rhein

Reichsvikariat und Richteramt

Nonfiction, History, European General
Cover of the book Der Pfalzgraf bei Rhein by Frank Rückert, GRIN Verlag
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Author: Frank Rückert ISBN: 9783638898638
Publisher: GRIN Verlag Publication: January 27, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Frank Rückert
ISBN: 9783638898638
Publisher: GRIN Verlag
Publication: January 27, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar ), Veranstaltung: Hauptseminar, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bundesbürger waren Mitte April 2006 wohl einigermaßen überrascht, als der neue Hoffnungsträger der SPD Matthias Platzeck aus gesundheitlichen! Gründen seinen Rücktritt vom Parteivorsitz bekannt gab. Die Reaktion der SPD auf diesen Vorfall war aller Enttäuschung zum Trotz reine Formsache. Für solche Fälle gibt es nämlich überall wo sich Menschen gleich zu welchem Zweck zusammenschließen, angefangen beim Schülersprecher über den Kapitän einer Fußballmannschaft bis hin zur Bundeskanzlerin zumindest nominell das Amt eines Stellvertreters. Der Vorsorgegedanke, der hinter der Einsetzung eines Vertreters bei Vakanz der Führungsposition steht, ist jedoch kein moderner. Ausgehend von einem Hauptseminar in mittelalterlicher Geschichte über die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Spätmittelalter, das innerhalb dieses räumlichen und zeitlichen Rahmens immer wieder die inhaltlichen Schwerpunkte Rang und Herrschaft setzte, will ich das neben dem Papsttum wohl würdevollste Stellvertreteramt des Mittelalters untersuchen. Das Reichsvikariat und das damit verknüpfte Richteramt. Aus Urkunden und anderen Texten der genannten Zeit ist häufig zu entnehmen, dass gerade der Pfalzgraf bei Rhein diese beiden Ämter bekleidete, obwohl oder vielleicht gerade weil er im Konzert der Fürsten des Mittelalters keine ebenbürtige Machtgrundlage besaß, die gerade auch in einem zusammenhängenden umfangreichen Territorium ihre Grundlage besaß. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, die ich zu bearbeiten versuche: Aus welchen Gründen wurde dem Pfalzgrafen bei Rhein das Amt des Reichsvikars und das Richteramt übertragen? Waren diese Ämter neben der Auszeichnung es zu tragen auch wirkungsmächtig? Im ersten Kapitel geht es mir um die (rechtshistorische) Erklärung und innere und äußere Differenzierung des Begriffs Reichsvikariat. Das zweite Kapitel untersucht chronologisch anhand von Urkunden und anderen Rechtstexten beispielhafte Fälle der Reichsvikariate der Pfalzgrafen bei Rhein Im dritten Kapitel gebe ich ausgehend vom Schwabenspiegel eine Erklärung und Differenzierung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein. Ich zeige im vierten Kapitel wiederum an Quellentexten wann, wo, wie und warum es zur Ausübung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein gekommen ist. Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit.

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Historisches Seminar ), Veranstaltung: Hauptseminar, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Bundesbürger waren Mitte April 2006 wohl einigermaßen überrascht, als der neue Hoffnungsträger der SPD Matthias Platzeck aus gesundheitlichen! Gründen seinen Rücktritt vom Parteivorsitz bekannt gab. Die Reaktion der SPD auf diesen Vorfall war aller Enttäuschung zum Trotz reine Formsache. Für solche Fälle gibt es nämlich überall wo sich Menschen gleich zu welchem Zweck zusammenschließen, angefangen beim Schülersprecher über den Kapitän einer Fußballmannschaft bis hin zur Bundeskanzlerin zumindest nominell das Amt eines Stellvertreters. Der Vorsorgegedanke, der hinter der Einsetzung eines Vertreters bei Vakanz der Führungsposition steht, ist jedoch kein moderner. Ausgehend von einem Hauptseminar in mittelalterlicher Geschichte über die Pfalzgrafschaft bei Rhein im Spätmittelalter, das innerhalb dieses räumlichen und zeitlichen Rahmens immer wieder die inhaltlichen Schwerpunkte Rang und Herrschaft setzte, will ich das neben dem Papsttum wohl würdevollste Stellvertreteramt des Mittelalters untersuchen. Das Reichsvikariat und das damit verknüpfte Richteramt. Aus Urkunden und anderen Texten der genannten Zeit ist häufig zu entnehmen, dass gerade der Pfalzgraf bei Rhein diese beiden Ämter bekleidete, obwohl oder vielleicht gerade weil er im Konzert der Fürsten des Mittelalters keine ebenbürtige Machtgrundlage besaß, die gerade auch in einem zusammenhängenden umfangreichen Territorium ihre Grundlage besaß. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, die ich zu bearbeiten versuche: Aus welchen Gründen wurde dem Pfalzgrafen bei Rhein das Amt des Reichsvikars und das Richteramt übertragen? Waren diese Ämter neben der Auszeichnung es zu tragen auch wirkungsmächtig? Im ersten Kapitel geht es mir um die (rechtshistorische) Erklärung und innere und äußere Differenzierung des Begriffs Reichsvikariat. Das zweite Kapitel untersucht chronologisch anhand von Urkunden und anderen Rechtstexten beispielhafte Fälle der Reichsvikariate der Pfalzgrafen bei Rhein Im dritten Kapitel gebe ich ausgehend vom Schwabenspiegel eine Erklärung und Differenzierung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein. Ich zeige im vierten Kapitel wiederum an Quellentexten wann, wo, wie und warum es zur Ausübung des Richteramtes des Pfalzgrafen bei Rhein gekommen ist. Das fünfte Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und zieht ein kritisches Fazit.

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