Author: | Lutz Spitzner | ISBN: | 9783640228843 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | December 11, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Lutz Spitzner |
ISBN: | 9783640228843 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | December 11, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Mannheim (Historisches Institut, Seminar für Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Proseminar: Karl V. , 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll auf die Entstehung des modernen Völkerrechts durch die Werke Francisco de Vitorias eingegangen werden. Dies sind besonders die Vorlesungen (Relectiones): De potestate civili (1527), De Indis 1538/39) und De iure belli (1539),wobei hier nur die ersten beiden, und insbesondere die Zweite, ausführlich behandelt werden, da diese den Schwerpunkt bilden, der zum Verständnis des vitorianischen Völkerrechtes erforderlich ist. Dazu werden zunächst die Hintergründe erörtert, indem auf die zeitgenössischen politischen Umwälzungen und die neu entstandenen Probleme durch die Entdeckung Amerikas eingegangen wird. Ferner werden auch die Grundlagen aufgezeigt, aus denen Vitoria seine Ideen des Völkerrechtes ableitete, während aber auch auf die grundlegenden Unterschiede zu diesen Wurzeln hinzuweisen ist. Anschließend soll das Staatsrecht sowie die Integration der Staaten in die Völkergemeinschaft Vitorias näher betrachtet werden. Dabei wird sowohl auf den Zweck wie auch auf die Entstehung des Staates und auch der Staatengemeinschaft eingegangen, aber auch die Rolle der Individuen in diesem System wird beleuchtet. Schließlich ist am Beispiel der illegitimen Rechtstitel, welche Vitoria in De Indis darlegt, zu zeigen, welche Grenzen des Rechtes Spanien bei der Eroberung der überseeischen Gebiete überschritten hat. Insgesamt ist zu Vitorias Werk zu sagen, dass er kein systematisches, in sich geschlossenes Völkerrecht erstellt hat. Vielmehr handelt es sich um ein weitläu?ges Stückwerk aus den unterschiedlichen Vorlesungen, die jedoch alle dem gleichen Ziel dienen. Erst seine Nachfolger haben diese Arbeit übernommen und ein zusammenhängendes, gegliedertes Völkerrecht ausgearbeitet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Mannheim (Historisches Institut, Seminar für Neuere Geschichte ), Veranstaltung: Proseminar: Karl V. , 20 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll auf die Entstehung des modernen Völkerrechts durch die Werke Francisco de Vitorias eingegangen werden. Dies sind besonders die Vorlesungen (Relectiones): De potestate civili (1527), De Indis 1538/39) und De iure belli (1539),wobei hier nur die ersten beiden, und insbesondere die Zweite, ausführlich behandelt werden, da diese den Schwerpunkt bilden, der zum Verständnis des vitorianischen Völkerrechtes erforderlich ist. Dazu werden zunächst die Hintergründe erörtert, indem auf die zeitgenössischen politischen Umwälzungen und die neu entstandenen Probleme durch die Entdeckung Amerikas eingegangen wird. Ferner werden auch die Grundlagen aufgezeigt, aus denen Vitoria seine Ideen des Völkerrechtes ableitete, während aber auch auf die grundlegenden Unterschiede zu diesen Wurzeln hinzuweisen ist. Anschließend soll das Staatsrecht sowie die Integration der Staaten in die Völkergemeinschaft Vitorias näher betrachtet werden. Dabei wird sowohl auf den Zweck wie auch auf die Entstehung des Staates und auch der Staatengemeinschaft eingegangen, aber auch die Rolle der Individuen in diesem System wird beleuchtet. Schließlich ist am Beispiel der illegitimen Rechtstitel, welche Vitoria in De Indis darlegt, zu zeigen, welche Grenzen des Rechtes Spanien bei der Eroberung der überseeischen Gebiete überschritten hat. Insgesamt ist zu Vitorias Werk zu sagen, dass er kein systematisches, in sich geschlossenes Völkerrecht erstellt hat. Vielmehr handelt es sich um ein weitläu?ges Stückwerk aus den unterschiedlichen Vorlesungen, die jedoch alle dem gleichen Ziel dienen. Erst seine Nachfolger haben diese Arbeit übernommen und ein zusammenhängendes, gegliedertes Völkerrecht ausgearbeitet.