Author: | Stefanie Götz | ISBN: | 9783656609674 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 5, 2014 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Stefanie Götz |
ISBN: | 9783656609674 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 5, 2014 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen des Urheberrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Urheberrecht ist seit seiner Schaffung eine problematische Rechtsmaterie. Stets waren die Diskussionen um Anpassungen und Veränderungen des Gesetzes von dem Versuch geprägt, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Bereits in der amtlichen Begründung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) von 1965 wurde festgestellt, dass die Abgrenzung der Rechte des Urhebers gegenüber den berechtigten Interessen der Allgemeinheit ein Kernproblem der Urheberrechtsreform ist und im Vordergrund der Diskussion stehen muss. Dieses Kernproblem besteht trotz vieler Veränderungen des UrhG auch heute noch. Unter anderem als Konsequenz des technischen und gesellschaftlichen Wandels empfinden viele Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke das geltende Urheberrecht zunehmend als ein einschränkendes und hemmendes Relikt ihrer (vermeintlichen) Nutzungsfreiheit. Dies belegt nicht zuletzt die Bundestagswahl 2009, bei der die Piratenpartei mit ihrem auf den Kampf gegen das Urheberrecht als Ausschließlichkeits-recht zugeschnittenen Wahlprogramm einen nicht unbeachtlichen Stimmenanteil erhielt. Auf der anderen Seite stehen allerdings Urheber und Verwerter, die um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Auch aufgrund dieser aktuellen Diskussion stellt sich die Frage, ob der Werkszugang im 6. Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) für den Urheber noch eine angemessene Regelung hinsichtlich seiner verwertungsrechtlichen Schutzbelange darstellt oder ob hier ein Änderungsbedarf besteht. Die Frage nach der Angemessenheit der Schranken ist zwar eine aktuelle Problematik, jedoch schon 'so alt wie das Urheberrecht selbst' . Ob das Urheberrecht noch einen gerechten Ausgleich zwischen den schützenswerten Interessen des Urhebers und denen der Allgemeinheit schafft und zudem den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft gewachsen ist, wird in Frage gestellt. Mit der Angemessenheit der Schrankenregelungen des 6. Abschnittes des UrhG beschäftigen sich daher die folgenden Ausführungen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 10, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen des Urheberrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Urheberrecht ist seit seiner Schaffung eine problematische Rechtsmaterie. Stets waren die Diskussionen um Anpassungen und Veränderungen des Gesetzes von dem Versuch geprägt, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen zu finden. Bereits in der amtlichen Begründung des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) von 1965 wurde festgestellt, dass die Abgrenzung der Rechte des Urhebers gegenüber den berechtigten Interessen der Allgemeinheit ein Kernproblem der Urheberrechtsreform ist und im Vordergrund der Diskussion stehen muss. Dieses Kernproblem besteht trotz vieler Veränderungen des UrhG auch heute noch. Unter anderem als Konsequenz des technischen und gesellschaftlichen Wandels empfinden viele Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke das geltende Urheberrecht zunehmend als ein einschränkendes und hemmendes Relikt ihrer (vermeintlichen) Nutzungsfreiheit. Dies belegt nicht zuletzt die Bundestagswahl 2009, bei der die Piratenpartei mit ihrem auf den Kampf gegen das Urheberrecht als Ausschließlichkeits-recht zugeschnittenen Wahlprogramm einen nicht unbeachtlichen Stimmenanteil erhielt. Auf der anderen Seite stehen allerdings Urheber und Verwerter, die um ihre wirtschaftliche Existenz bangen. Auch aufgrund dieser aktuellen Diskussion stellt sich die Frage, ob der Werkszugang im 6. Abschnitt des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) für den Urheber noch eine angemessene Regelung hinsichtlich seiner verwertungsrechtlichen Schutzbelange darstellt oder ob hier ein Änderungsbedarf besteht. Die Frage nach der Angemessenheit der Schranken ist zwar eine aktuelle Problematik, jedoch schon 'so alt wie das Urheberrecht selbst' . Ob das Urheberrecht noch einen gerechten Ausgleich zwischen den schützenswerten Interessen des Urhebers und denen der Allgemeinheit schafft und zudem den Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft gewachsen ist, wird in Frage gestellt. Mit der Angemessenheit der Schrankenregelungen des 6. Abschnittes des UrhG beschäftigen sich daher die folgenden Ausführungen.