Digitale Musikvervielfältigung als abweichendes Verhalten - Zur Ambivalenz zwischen gemeinschaftlich-gesellschaftlichen und juristischen Normen

Ein quantitativ-empirischer Untersuchungsentwurf

Nonfiction, Reference & Language, Language Arts, Communication
Cover of the book Digitale Musikvervielfältigung als abweichendes Verhalten - Zur Ambivalenz zwischen gemeinschaftlich-gesellschaftlichen und juristischen Normen by Eric Placzeck, GRIN Verlag
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Author: Eric Placzeck ISBN: 9783656052241
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 10, 2011
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Eric Placzeck
ISBN: 9783656052241
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 10, 2011
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Kommunikation, Note: 2,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Lehrstuhl für Soziologie und empirische Sozialforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt kein originäres Phänomen. Vielmehr steht die neuartige Ausprägung eines Gegenstandes im Blickpunkt, der seit rund 60 Jahren das Thema einer Diskussion ist. Bereits Anfang der Fünfzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts wurden in Deutschland Geräte für den Heimgebrauch entwickelt, die Musik von einem Tonträger auf einen anderen überspielen konnten (Gehring 2008: 244). Und bereits damals stemmten sich die Musikproduzenten gegen die Verbreitung von Tonbandgeräten, indem sie die Gerätehersteller auf '[Beteiligung] an einer unerlaubten Handlung' (ebd.) verklagten. Es dauerte bis Mitte der Sechzigerjahre als die Musikverwerter einen juristischen Teilerfolg erzielen konnten und die Geräteabgabe erwirken konnten. Diese sieht einen Pauschalbetrag für Reproduktionsmedien vor, den die jeweiligen Hersteller zu leisten haben. Bis heute besteht diese 'Geräte- und Leermedienabgabe' (Passek 2008: 298), unter anderem für Scanner und Kopierer, sowie für CD-Brenner und Rohlinge. Die Abgabe wird dann an die Verwertungsgesellschaften der geistigen Erzeugnisse in Form einer Ausgleichspauschale wieder zurückgeführt (ebd.: 298f.). Auf diese Regelung mit schwankenden Abgabesätzen konnten sich Gerätehersteller und Musikverwerter solange verständigen, bis mit dem Auslaufen des vergangenen Jahrhunderts auf einmal Musik ohne speziell dafür vorgesehene Geräte kopiert werden konnte. Dieser Schritt markiert sich am Übergang von der analogen zur digitalen Kopie. Diese bisher letzte Entwicklungsstufe wird etikettiert durch das MP3-Format, in welches sich Musiktitel auf eine Computerfestplatte pressen lassen. Die Vorteile für den Musikkonsumenten gegenüber den analogen Kopiermethoden sind deutlich. Musik, die man bisher über ihre Tonträger berühren konnte, verschwindet aus dem Sichtfeld und wird nur noch über ihre Klänge erfahrbar. Mit einem anderen Wort: Platzersparnis. Zudem dauert das Kopieren eines Musikalbums auf die Festplatte nur noch 10 Minuten, während das Überspielen eines Tonbandes noch eine Stunde dauerte (Bundesverband Musikindustrie 2008: 9). Es gibt also auch eine Zeitersparnis. Über diesen Vorteilen steht die Tatsache, das eine digitale Kopie in ihrer Tonqualität nicht mehr vom Original zu unterscheiden ist.

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Kommunikation, Note: 2,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (Lehrstuhl für Soziologie und empirische Sozialforschung), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt kein originäres Phänomen. Vielmehr steht die neuartige Ausprägung eines Gegenstandes im Blickpunkt, der seit rund 60 Jahren das Thema einer Diskussion ist. Bereits Anfang der Fünfzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts wurden in Deutschland Geräte für den Heimgebrauch entwickelt, die Musik von einem Tonträger auf einen anderen überspielen konnten (Gehring 2008: 244). Und bereits damals stemmten sich die Musikproduzenten gegen die Verbreitung von Tonbandgeräten, indem sie die Gerätehersteller auf '[Beteiligung] an einer unerlaubten Handlung' (ebd.) verklagten. Es dauerte bis Mitte der Sechzigerjahre als die Musikverwerter einen juristischen Teilerfolg erzielen konnten und die Geräteabgabe erwirken konnten. Diese sieht einen Pauschalbetrag für Reproduktionsmedien vor, den die jeweiligen Hersteller zu leisten haben. Bis heute besteht diese 'Geräte- und Leermedienabgabe' (Passek 2008: 298), unter anderem für Scanner und Kopierer, sowie für CD-Brenner und Rohlinge. Die Abgabe wird dann an die Verwertungsgesellschaften der geistigen Erzeugnisse in Form einer Ausgleichspauschale wieder zurückgeführt (ebd.: 298f.). Auf diese Regelung mit schwankenden Abgabesätzen konnten sich Gerätehersteller und Musikverwerter solange verständigen, bis mit dem Auslaufen des vergangenen Jahrhunderts auf einmal Musik ohne speziell dafür vorgesehene Geräte kopiert werden konnte. Dieser Schritt markiert sich am Übergang von der analogen zur digitalen Kopie. Diese bisher letzte Entwicklungsstufe wird etikettiert durch das MP3-Format, in welches sich Musiktitel auf eine Computerfestplatte pressen lassen. Die Vorteile für den Musikkonsumenten gegenüber den analogen Kopiermethoden sind deutlich. Musik, die man bisher über ihre Tonträger berühren konnte, verschwindet aus dem Sichtfeld und wird nur noch über ihre Klänge erfahrbar. Mit einem anderen Wort: Platzersparnis. Zudem dauert das Kopieren eines Musikalbums auf die Festplatte nur noch 10 Minuten, während das Überspielen eines Tonbandes noch eine Stunde dauerte (Bundesverband Musikindustrie 2008: 9). Es gibt also auch eine Zeitersparnis. Über diesen Vorteilen steht die Tatsache, das eine digitale Kopie in ihrer Tonqualität nicht mehr vom Original zu unterscheiden ist.

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