Author: | Christian Krämer | ISBN: | 9783640236169 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | December 22, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Christian Krämer |
ISBN: | 9783640236169 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | December 22, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: keine, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Veranstaltung: Schwerpunktfach Finanzwirtschaft, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Stiftungswesen gewinnt seit den 90er Jahren, ganz besonders aber ab dem Jahr 2000 in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Dabei stellt sich die Frage, was konkret unter einer Stiftung zu verstehen ist und welche Charaktereigenschaften sie besitzt. Gesetzlich ist der Begriff Stiftung nicht definiert, allerdings besitzen alle Stiftungen bestimmte einheitliche Wesensmerkmale. Nach allgemeiner Meinung versteht man unter einer Stiftung eine selbständige Organisation (Institution), die einem vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauernd dienen soll. Der Zweck, den ein Stifter zur Gründung einer Stiftung motiviert, kann sehr vielfältig sein. Meist ist er privat- oder gemeinnütziger Natur, wobei 95% aller Stiftungen in Deutschland den Zweck der Wohltätigkeit erfüllen. Sie sind daher gemeinnützige Stiftungen. Die Intention einer gemeinnützigen Stiftung ist es, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Dabei wird das Stiftungsvermögen beispielsweise zur Unterstützung bestimmter Forschungsgebiete, zur Hilfe bei sozialen Problemen oder zur stärkeren Beachtung des Umweltschutzes eingesetzt. Wichtig hierbei ist, wie auch bei allen anderen Stiftungen, dass nicht das Stiftungsvermögen selbst, sondern nur die Erträge dieses Vermögens für den bestimmten Zweck benutzt werden. Das Stiftungsvermögen bleibt somit ungeschmälert. Den gemeinnützigen Stiftungen stehen privatnützige Stiftungen gegenüber. Ein Hauptanwendungsfall privatnütziger Stiftungen stellen Familienstiftungen dar. Sie sollen das vom Stifter gewidmete Vermögen vor Zersplitterung im Erbgang bewahren und somit der Familie insgesamt verfügbar halten.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: keine, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Veranstaltung: Schwerpunktfach Finanzwirtschaft, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Stiftungswesen gewinnt seit den 90er Jahren, ganz besonders aber ab dem Jahr 2000 in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Dabei stellt sich die Frage, was konkret unter einer Stiftung zu verstehen ist und welche Charaktereigenschaften sie besitzt. Gesetzlich ist der Begriff Stiftung nicht definiert, allerdings besitzen alle Stiftungen bestimmte einheitliche Wesensmerkmale. Nach allgemeiner Meinung versteht man unter einer Stiftung eine selbständige Organisation (Institution), die einem vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauernd dienen soll. Der Zweck, den ein Stifter zur Gründung einer Stiftung motiviert, kann sehr vielfältig sein. Meist ist er privat- oder gemeinnütziger Natur, wobei 95% aller Stiftungen in Deutschland den Zweck der Wohltätigkeit erfüllen. Sie sind daher gemeinnützige Stiftungen. Die Intention einer gemeinnützigen Stiftung ist es, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Dabei wird das Stiftungsvermögen beispielsweise zur Unterstützung bestimmter Forschungsgebiete, zur Hilfe bei sozialen Problemen oder zur stärkeren Beachtung des Umweltschutzes eingesetzt. Wichtig hierbei ist, wie auch bei allen anderen Stiftungen, dass nicht das Stiftungsvermögen selbst, sondern nur die Erträge dieses Vermögens für den bestimmten Zweck benutzt werden. Das Stiftungsvermögen bleibt somit ungeschmälert. Den gemeinnützigen Stiftungen stehen privatnützige Stiftungen gegenüber. Ein Hauptanwendungsfall privatnütziger Stiftungen stellen Familienstiftungen dar. Sie sollen das vom Stifter gewidmete Vermögen vor Zersplitterung im Erbgang bewahren und somit der Familie insgesamt verfügbar halten.