Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III BGB

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Law
Cover of the book Inhaltskontrolle notarieller Verträge und § 310 III BGB by Thomas Reck, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Thomas Reck ISBN: 9783638178303
Publisher: GRIN Verlag Publication: March 24, 2003
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Thomas Reck
ISBN: 9783638178303
Publisher: GRIN Verlag
Publication: March 24, 2003
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: s. Notiz, Universität Bielefeld (FB Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Gesetz zur Änderung des AGBG vom 19.06.19961 wurde die EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vom 05.04.19932 in nationales Recht umgesetzt. Zunächst wurde die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen in § 24a AGBG geregelt. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde diese Vorschrift in § 310 III überführt. Verbraucherverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 310 III, 13, 14 I ). Die Vertragsbedingungen gelten hierbei als vom Unternehmer gestellt, sofern sie nicht vom Verbraucher in den Vertrag eingeführt worden sind (§ 310 III Nr. 1). Abweichend von § 305 I 1 sind wesentliche Teile der §§ 305 ff sowie Art. 29a EGBGB auch auf vorformulierte Vertragsbedingungen in Individualverträgen anzuwenden, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher wegen einer Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluß nehmen konnte (§ 310 III Nr. 2). Eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 I, II kann sich auch aus den Begleitumständen des Vertragsabschlusses ergeben (§ 310 III Nr. 3). Umstritten ist, in welchem Umfang § 310 III bzw. § 24a AGBG zu einer gegenüber der bisherigen Rechtslage weitergehenden Inhaltskontrolle notarieller Verträge geführt hat. Diese Möglichkeit wurde anfangs nach einer Ansicht als 'Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes'3 abgelehnt, während es sich nach anderer Auffassung um eine 'nicht unwesentliche Veränderung der Stellung des Notars'4 handelt oder 'keine Schwächung der Stellung der Notare'5 vorliegt.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: s. Notiz, Universität Bielefeld (FB Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Gesetz zur Änderung des AGBG vom 19.06.19961 wurde die EG-Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen vom 05.04.19932 in nationales Recht umgesetzt. Zunächst wurde die Inhaltskontrolle bei Verbraucherverträgen in § 24a AGBG geregelt. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde diese Vorschrift in § 310 III überführt. Verbraucherverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 310 III, 13, 14 I ). Die Vertragsbedingungen gelten hierbei als vom Unternehmer gestellt, sofern sie nicht vom Verbraucher in den Vertrag eingeführt worden sind (§ 310 III Nr. 1). Abweichend von § 305 I 1 sind wesentliche Teile der §§ 305 ff sowie Art. 29a EGBGB auch auf vorformulierte Vertragsbedingungen in Individualverträgen anzuwenden, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher wegen einer Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluß nehmen konnte (§ 310 III Nr. 2). Eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 I, II kann sich auch aus den Begleitumständen des Vertragsabschlusses ergeben (§ 310 III Nr. 3). Umstritten ist, in welchem Umfang § 310 III bzw. § 24a AGBG zu einer gegenüber der bisherigen Rechtslage weitergehenden Inhaltskontrolle notarieller Verträge geführt hat. Diese Möglichkeit wurde anfangs nach einer Ansicht als 'Diskriminierung eines ganzen Berufsstandes'3 abgelehnt, während es sich nach anderer Auffassung um eine 'nicht unwesentliche Veränderung der Stellung des Notars'4 handelt oder 'keine Schwächung der Stellung der Notare'5 vorliegt.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Das Pflegetagebuch für pflegende Angehörige. Ressourcenerhebung von zu Hause lebenden pflegebedürftigen Personen by Thomas Reck
Cover of the book Solidarität im Bundesstaat by Thomas Reck
Cover of the book Das Medizinproduktegesetz - ein Überblick by Thomas Reck
Cover of the book Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Dänemarks mit seinen Nachbarn im Vergleich der Region Sønderjylland-Schleswig und der Öresundsregion by Thomas Reck
Cover of the book Frauen und Männer in modernen Staaten by Thomas Reck
Cover of the book Bilingualismus, Migration und Schulbildung: Die Schwellenhypothese, neue Erkenntnisse und Zusammenhänge mit verwandten linguistischen Disziplinen by Thomas Reck
Cover of the book Wie wählte Rinteln? by Thomas Reck
Cover of the book Bin ich wirklich verrückt, nur weil ich ein Christ bin? by Thomas Reck
Cover of the book E-Learning bei Kindern und Jugendlichen in Bildungsinstitutionen by Thomas Reck
Cover of the book Biedermeier und Bürgertum - ein Überblick über die gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge by Thomas Reck
Cover of the book Die Erziehung im Dritten Reich. Wurden nationalsozialistische Erziehungstheorien jemals umgesetzt? by Thomas Reck
Cover of the book Terrorismus und Fundamentalismus in Kashmir by Thomas Reck
Cover of the book Indikatoren, die die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitenden in Betrieben beeinflussen by Thomas Reck
Cover of the book Südasien - Eine Zusammenfassung des Naturraums by Thomas Reck
Cover of the book Intercultural Competence - The Key to Successful International Marketing by Thomas Reck
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy