Kartellbehörden und Monopolkommission

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Kartellbehörden und Monopolkommission by Gerald G. Sander, GRIN Verlag
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Author: Gerald G. Sander ISBN: 9783638515535
Publisher: GRIN Verlag Publication: July 1, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Gerald G. Sander
ISBN: 9783638515535
Publisher: GRIN Verlag
Publication: July 1, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Deutsche und europäische Wettbewerbspolitik, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Maßnahmen einer Wettbewerbspolitik sollen dem Schutz der Wettbewerbsfreiheit dienen, in dem sie den ungehinderten Konkurrenzkampf der Unternehmen gewährleisten und schädliche Marktbeeinflussungen ausschalten. Die Unternehmen sind bestrebt, mit Hilfe von Absprachen, als Ausdruck der Privatautonomie, die gegenseitige Konkurrenz zu mindern. Das Ziel eines Kartellrechts muß es darum sein, die Privatautonomie so einzuschränken, daß es zu einem reibungslosen Wettbewerb auf den Märkten kommt. Damit die Sanktionierung von unlauteren Geschäftsabsprachen auch Wirkung zeigt, ist eine behördliche Organisation zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen jeglicher Art unerläßlich. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 (GWB) ermächtigt das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden Eingriffe zur Durchsetzung des Kartellrechts vorzunehmen. Das GWB gibt den Kartellbehörden dafür weitreichende Ermittlungsbefugnisse und läßt neben der Möglichkeit eines Verwaltungsverfahrens auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. Im folgenden sollen die Kartellbehörden, deren Aufbau und Zuständigkeit dargestellt und die Verfahrensarten aufgezeigt werden. Danach werden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden zuerst im allgemeinen und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestände des GWB vorgestellt. Außerdem wird versucht, Mängel und Defizite in der praktischen Tätigkeit der Kartellbehörden aufzudecken.

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Studienarbeit aus dem Jahr 1992 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Deutsche und europäische Wettbewerbspolitik, 38 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Maßnahmen einer Wettbewerbspolitik sollen dem Schutz der Wettbewerbsfreiheit dienen, in dem sie den ungehinderten Konkurrenzkampf der Unternehmen gewährleisten und schädliche Marktbeeinflussungen ausschalten. Die Unternehmen sind bestrebt, mit Hilfe von Absprachen, als Ausdruck der Privatautonomie, die gegenseitige Konkurrenz zu mindern. Das Ziel eines Kartellrechts muß es darum sein, die Privatautonomie so einzuschränken, daß es zu einem reibungslosen Wettbewerb auf den Märkten kommt. Damit die Sanktionierung von unlauteren Geschäftsabsprachen auch Wirkung zeigt, ist eine behördliche Organisation zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen jeglicher Art unerläßlich. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 (GWB) ermächtigt das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden Eingriffe zur Durchsetzung des Kartellrechts vorzunehmen. Das GWB gibt den Kartellbehörden dafür weitreichende Ermittlungsbefugnisse und läßt neben der Möglichkeit eines Verwaltungsverfahrens auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. Im folgenden sollen die Kartellbehörden, deren Aufbau und Zuständigkeit dargestellt und die Verfahrensarten aufgezeigt werden. Danach werden die Sanktionsmöglichkeiten der Kartellbehörden zuerst im allgemeinen und dann bezogen auf die einzelnen Tatbestände des GWB vorgestellt. Außerdem wird versucht, Mängel und Defizite in der praktischen Tätigkeit der Kartellbehörden aufzudecken.

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