Author: | Florian Greller | ISBN: | 9783656929468 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 26, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Florian Greller |
ISBN: | 9783656929468 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 26, 2015 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,2, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Produkthaftung wird verstanden, dass Hersteller für ihre Produkte haften, sobald jemand durch den Ge- und Verbrauch von fehlerhaften Produkten geschädigt wird. Dies trifft beispielsweise auch für Naturprodukte zu. Das LG Kleve hatte zu entscheiden, ob dem Geschädigten Schmerzensgeld zusteht, nachdem der Kläger vom Beklagten Cevapcici mit Knochensplittern erworben hatte. In der Gerichtsverhandlung musste z.B. geklärt werden, ob das Hackfleisch als fehlerhaft anzusehen war, sodass eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung erfüllt wurde. Bereits im Jahr 1873 ordnete Wilhelm Fürst von Bismarck das Einfuhrverbot von Reben an. Dies wurde im Reichs-Gesetzblatt Nr. 5 veröffentlicht. Es scheint, als sei bereits in diesem Jahr der grenzüberschreitende Handel mit Produkten und deren Gefahren ein Thema in der Reichskanzlei gewesen. In Deutschland gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, mit denen Geschädigte ihren Anspruch gegen einen Hersteller von Produkten geltend machen können. Dies ist der §823 Abs. 1 BGB und das Produkthaftungsgesetz. Der § 823 Abs. 1 BGB ist nicht wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit. Es erfolgt daher ein kurzer Einblick in die grundlegende Tatbestandsvoraussetzung zur Geltendmachung des Anspruchs und eine Abgrenzung zum Produkthaftungsgesetz. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist das Produkthaftungsgesetz. Für Unternehmen gerät es zunehmend in den Blick und wird immer häufiger zum Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu wesentlichen Punkten des Gesetzes gibt es keine abschließende Meinung in der Literatur. In dieser Arbeit werden die aktuellen dogmatischen Begründungen behandelt. ... Deutsche Hersteller müssen sich mit dem Thema der Produkthaftung beschäftigen, ansonsten gehen sie erhebliche existenzielle Risiken ein. Dies gilt nicht nur, wenn Produkte in Deutschland sondern auch ins Ausland verkauft werden. Insbesondere trifft das zu, wenn die Produkte in den USA verkauft werden. ... Hersteller, die ihre Produkte in Deutschland produzieren und in die USA exportieren, können vor einem amerikanischen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. ... In den Medien wurde oftmals von exorbitanten Schadensersatzforderungen berichtet, mit denen sich Hersteller konfrontiert sahen. Oftmals so spektakulär, dass sich eine dass sich eine öffentliche Meinung darüber gebildet hat, welches Risiko der Hersteller eingeht, wenn er seine Produkte in den USA verkauft.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,2, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Produkthaftung wird verstanden, dass Hersteller für ihre Produkte haften, sobald jemand durch den Ge- und Verbrauch von fehlerhaften Produkten geschädigt wird. Dies trifft beispielsweise auch für Naturprodukte zu. Das LG Kleve hatte zu entscheiden, ob dem Geschädigten Schmerzensgeld zusteht, nachdem der Kläger vom Beklagten Cevapcici mit Knochensplittern erworben hatte. In der Gerichtsverhandlung musste z.B. geklärt werden, ob das Hackfleisch als fehlerhaft anzusehen war, sodass eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung erfüllt wurde. Bereits im Jahr 1873 ordnete Wilhelm Fürst von Bismarck das Einfuhrverbot von Reben an. Dies wurde im Reichs-Gesetzblatt Nr. 5 veröffentlicht. Es scheint, als sei bereits in diesem Jahr der grenzüberschreitende Handel mit Produkten und deren Gefahren ein Thema in der Reichskanzlei gewesen. In Deutschland gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, mit denen Geschädigte ihren Anspruch gegen einen Hersteller von Produkten geltend machen können. Dies ist der §823 Abs. 1 BGB und das Produkthaftungsgesetz. Der § 823 Abs. 1 BGB ist nicht wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit. Es erfolgt daher ein kurzer Einblick in die grundlegende Tatbestandsvoraussetzung zur Geltendmachung des Anspruchs und eine Abgrenzung zum Produkthaftungsgesetz. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist das Produkthaftungsgesetz. Für Unternehmen gerät es zunehmend in den Blick und wird immer häufiger zum Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu wesentlichen Punkten des Gesetzes gibt es keine abschließende Meinung in der Literatur. In dieser Arbeit werden die aktuellen dogmatischen Begründungen behandelt. ... Deutsche Hersteller müssen sich mit dem Thema der Produkthaftung beschäftigen, ansonsten gehen sie erhebliche existenzielle Risiken ein. Dies gilt nicht nur, wenn Produkte in Deutschland sondern auch ins Ausland verkauft werden. Insbesondere trifft das zu, wenn die Produkte in den USA verkauft werden. ... Hersteller, die ihre Produkte in Deutschland produzieren und in die USA exportieren, können vor einem amerikanischen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. ... In den Medien wurde oftmals von exorbitanten Schadensersatzforderungen berichtet, mit denen sich Hersteller konfrontiert sahen. Oftmals so spektakulär, dass sich eine dass sich eine öffentliche Meinung darüber gebildet hat, welches Risiko der Hersteller eingeht, wenn er seine Produkte in den USA verkauft.