Author: | Katharina Kibjakova | ISBN: | 9783656017653 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | September 28, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Katharina Kibjakova |
ISBN: | 9783656017653 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | September 28, 2011 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Entscheidungen des BVerfG, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt reichte am 27. April 2007 einen Normkontrollantrag ein, wobei es vornehmlich um den Einsatz von Gentechnik bei Kulturpflanzen ging. Die Antragstellerin hielt § 3 Nr. 3 und 6, 16a I, III bis V, 16b I bis IV für materiell verfassungswidrig. Insbesondere sollen die Regelungen in die Grundrechte aus Art. 14 I, Art. 12 I, Art. 5 III, Art.2 I iVm. Art.1 I und Art. 3 I GG verfassungswidrig eingreifen. Das BVerfG prüfte die Normen und verkündete am 24.Novemver 2010, dass die angegriffenen Normen formell sowie materiell verfassungsgemäß seien. In dieser Ausarbeitung soll nun unter Berücksichtigung dieser BVerfGE die materielle Verfassungsmäßigkeit des GenTG geprüft werden, dabei soll es weniger um eine Nachzeichnung des Urteils gehen, als eine kritische Auseinandersetzung mit den angegriffenen Normen. Zunächst wird auf die Gentechnik und das GenTG im Allgemeinen eingegangen. Daraufhin werden die betreffenden Grundrechte in ihren relevanten Aspekten dargestellt. Erst im dritten Schritt werden die Normen des GenTG einer materiellen Prüfung unterzogen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,5, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Entscheidungen des BVerfG, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt reichte am 27. April 2007 einen Normkontrollantrag ein, wobei es vornehmlich um den Einsatz von Gentechnik bei Kulturpflanzen ging. Die Antragstellerin hielt § 3 Nr. 3 und 6, 16a I, III bis V, 16b I bis IV für materiell verfassungswidrig. Insbesondere sollen die Regelungen in die Grundrechte aus Art. 14 I, Art. 12 I, Art. 5 III, Art.2 I iVm. Art.1 I und Art. 3 I GG verfassungswidrig eingreifen. Das BVerfG prüfte die Normen und verkündete am 24.Novemver 2010, dass die angegriffenen Normen formell sowie materiell verfassungsgemäß seien. In dieser Ausarbeitung soll nun unter Berücksichtigung dieser BVerfGE die materielle Verfassungsmäßigkeit des GenTG geprüft werden, dabei soll es weniger um eine Nachzeichnung des Urteils gehen, als eine kritische Auseinandersetzung mit den angegriffenen Normen. Zunächst wird auf die Gentechnik und das GenTG im Allgemeinen eingegangen. Daraufhin werden die betreffenden Grundrechte in ihren relevanten Aspekten dargestellt. Erst im dritten Schritt werden die Normen des GenTG einer materiellen Prüfung unterzogen.