Author: | Sandra Fricke | ISBN: | 9783638133975 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | July 19, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Sandra Fricke |
ISBN: | 9783638133975 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | July 19, 2002 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundsatz der Bilanzwahrheit steht in einem Spannungsverhältnis zwischen den Wünschen der verschiedenen Jahresabschlussadressaten nach möglichst umfassenden und vor allem ungeschminkten Informationen über die Lage des Unternehmens und das Ausüben von Bilanzpolitik von der Unternehmerseite aus. Hauptanliegen der 4. und 7. EG-Richtlinie war es den Informationsgehalt des Jahresabschlusses zu erhöhen und diesen verlässlicher ,,wahrer bzw. true and fairer' zu gestalten. Simon schrieb in seinem Buch ,,Die Bilanzen der Aktiengesellschaften': ,,Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit - dies können nur die Ziele bedeuten, auf die man hinarbeiten soll, die man aber vollständig nie erreichen wird'. Das auf eine möglichst klare, durchsichtige Bilanz hinzuarbeiten ist, darüber besteht kein Zweifel, aber inwieweit man absolute bzw. relative Bilanzwahrheit erreichen kann oder will, wird im folgenden untersucht werden. Fest steht, trotz der Generalklausel § 264 HGB birgt das aktuelle Recht noch immer eine Fülle von Möglichkeiten dem Grundsatz der Bilanzwahrheit zuwiderzuhandeln. Die Entscheidung des EuGH vom 14.9.1999 beinhaltet insoweit ein Novum, als Fragen des nationalen deutschen Bilanzsteuerrechts betroffen sind. Neben dem Grundsatz der Bilanzwahrheit und dem Grundsatz der Bilanzvorsicht stellt sich auch die Grundsatzfrage nach der Entscheidungskompetenz des EuGH in bilanzrechtlichen Fragestellungen.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Grundsatz der Bilanzwahrheit steht in einem Spannungsverhältnis zwischen den Wünschen der verschiedenen Jahresabschlussadressaten nach möglichst umfassenden und vor allem ungeschminkten Informationen über die Lage des Unternehmens und das Ausüben von Bilanzpolitik von der Unternehmerseite aus. Hauptanliegen der 4. und 7. EG-Richtlinie war es den Informationsgehalt des Jahresabschlusses zu erhöhen und diesen verlässlicher ,,wahrer bzw. true and fairer' zu gestalten. Simon schrieb in seinem Buch ,,Die Bilanzen der Aktiengesellschaften': ,,Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit - dies können nur die Ziele bedeuten, auf die man hinarbeiten soll, die man aber vollständig nie erreichen wird'. Das auf eine möglichst klare, durchsichtige Bilanz hinzuarbeiten ist, darüber besteht kein Zweifel, aber inwieweit man absolute bzw. relative Bilanzwahrheit erreichen kann oder will, wird im folgenden untersucht werden. Fest steht, trotz der Generalklausel § 264 HGB birgt das aktuelle Recht noch immer eine Fülle von Möglichkeiten dem Grundsatz der Bilanzwahrheit zuwiderzuhandeln. Die Entscheidung des EuGH vom 14.9.1999 beinhaltet insoweit ein Novum, als Fragen des nationalen deutschen Bilanzsteuerrechts betroffen sind. Neben dem Grundsatz der Bilanzwahrheit und dem Grundsatz der Bilanzvorsicht stellt sich auch die Grundsatzfrage nach der Entscheidungskompetenz des EuGH in bilanzrechtlichen Fragestellungen.