Author: | Daniel Mauritz | ISBN: | 9783638372176 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 28, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Daniel Mauritz |
ISBN: | 9783638372176 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 28, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Europarecht, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1951 gründeten die sechs Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS. Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, 'durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren'.1 1952 trat erstmals die 'Gemeinsame Versammlung' in Straßburg zusammen. Mitglieder waren 78 Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten der sechs Mitgliedstaaten. Die Versammlung hatte nur beratende Funktion, also keine Gesetzgebungsrechte. 1957 gründeten die sechs EGKS-Staaten in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM). In der EWG wurde die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl auf weitere Bereiche ausgedehnt, z.B. auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschlossen innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, einen Binnenmarkt. 1958 war die beratende Versammlung der Parlamentarier nun für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie hatte 142 Abgeordnete, aber nicht mehr Befugnisse als früher. Die Versammlung gab sich erstmals selber den Namen 'Europäisches Parlament'. In den EG-Verträgen findet sich die Bezeichnung jedoch erst seit 1986.2 1 vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ( Europa 2002, Juli 2000) S.24 f. 2 vgl. Grupp / Löffler ( Europa 2000, März 2000) S.14 f.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Veranstaltung: Europarecht, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 1951 gründeten die sechs Staaten Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, kurz EGKS. Im Gründungsvertrag heißt es, die sechs Staaten seien entschlossen, 'durch die Errichtung einer wirtschaftlichen Gemeinschaft den ersten Grundstein für eine weitere und vertiefte Gemeinschaft unter Völkern zu legen, die lange Zeit durch blutige Auseinandersetzungen entzweit waren'.1 1952 trat erstmals die 'Gemeinsame Versammlung' in Straßburg zusammen. Mitglieder waren 78 Abgeordnete aus den nationalen Parlamenten der sechs Mitgliedstaaten. Die Versammlung hatte nur beratende Funktion, also keine Gesetzgebungsrechte. 1957 gründeten die sechs EGKS-Staaten in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM). In der EWG wurde die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl auf weitere Bereiche ausgedehnt, z.B. auf die Landwirtschaft, die Fischerei, das Verkehrswesen, das Wettbewerbsrecht und den Außenhandel. Die Mitgliedstaaten beschlossen innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu bilden, einen Binnenmarkt. 1958 war die beratende Versammlung der Parlamentarier nun für alle drei Gemeinschaften zuständig. Sie hatte 142 Abgeordnete, aber nicht mehr Befugnisse als früher. Die Versammlung gab sich erstmals selber den Namen 'Europäisches Parlament'. In den EG-Verträgen findet sich die Bezeichnung jedoch erst seit 1986.2 1 vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ( Europa 2002, Juli 2000) S.24 f. 2 vgl. Grupp / Löffler ( Europa 2000, März 2000) S.14 f.