Author: | Björn Ebert | ISBN: | 9783656278566 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | September 26, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Björn Ebert |
ISBN: | 9783656278566 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | September 26, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl die Insolvenzordnung als auch die Schiedsgerichtsbarkeit stellen zwei Sonderrechte dar. In weiten Teilen unklar ist, welche Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Sonderrechten bestehen und ob und inwieweit das eine durch das jeweils andere begrenzt beziehungsweise ergänzt wird. So stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners auf eine streitige Forderung eines Gläubigers hat, wenn sich diese Forderung aus einem Vertrag ergibt, in dem eine Schiedsklausel enthalten ist. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Besonderheiten beider Rechte soll Ausgangspunkt der Überlegungen sein, ob der Gläubiger dieser Forderung am Insolvenzverfahren teilnehmen kann oder dies sogar muss, obwohl er sich im Rahmen seiner Privatautonomie bewusst der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen hat.
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: keine, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Sowohl die Insolvenzordnung als auch die Schiedsgerichtsbarkeit stellen zwei Sonderrechte dar. In weiten Teilen unklar ist, welche Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Sonderrechten bestehen und ob und inwieweit das eine durch das jeweils andere begrenzt beziehungsweise ergänzt wird. So stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners auf eine streitige Forderung eines Gläubigers hat, wenn sich diese Forderung aus einem Vertrag ergibt, in dem eine Schiedsklausel enthalten ist. Nach einer kurzen Zusammenfassung der Besonderheiten beider Rechte soll Ausgangspunkt der Überlegungen sein, ob der Gläubiger dieser Forderung am Insolvenzverfahren teilnehmen kann oder dies sogar muss, obwohl er sich im Rahmen seiner Privatautonomie bewusst der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen hat.