Die Aussetzung des Vollzugs nach § 116 StPO

Nonfiction, Reference & Language, Law, Criminal Procedure
Cover of the book Die Aussetzung des Vollzugs nach § 116 StPO by Jürgen Wolsfeld, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Jürgen Wolsfeld ISBN: 9783638030243
Publisher: GRIN Verlag Publication: April 1, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Jürgen Wolsfeld
ISBN: 9783638030243
Publisher: GRIN Verlag
Publication: April 1, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Aufbaustudium Strafrecht, Strafprozessrecht, Juristische Zeitgeschichte, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß § 116 StPO setzt der Richter den Vollzug des Haftbefehls aus, 'wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann.' Es handelt sich bei dieser Formulierung, welche den § 116 StPO durchzieht, um eine gesetzliche Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Danach ist stets, dass am wenigsten einschneidende Mittel zu wählen. So etwa können - dem durch eine erhebliche Straferwartung bedingten Fluchtanreiz -soziale Bindungen von solcher Stärke entgegenstehen, dass durch hinzutretende weniger einschneidende Maßnahmen gem. § 116 StPO der Fluchtgefahr Rechnung getragen werden kann . Damit nimmt § 116 StPO eine wichtige Stellung in das dem Strafprozessrecht immanente Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 GG gewährleisten Recht des einzelnen auf persönliche Freiheit und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung durch Vollzug der Untersuchungshaft ein. Untersuchungshaft ist Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 GG, deren Anordnung ausschließlich dem Richter vorbehalten ist (§ 114 StPO). Die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist im Hinblick auf die Schwere des strafprozessualen Grundrechtseingriffs und dessen Irreversibilität von besonderer Bedeutung. Die Neuordnung des Haftrechts durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19.12.1964, das am 01.04.1965 in Kraft getreten ist, verfolgte daher auch das Ziel, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend die Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft zu beschränken. Die Strafprozessnovelle, deren Ziel eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Strafverfahrens war, will dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Untersuchungshaftrecht allgemein Geltung verschaffen. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, bzw. bereits aus den Grundrechten selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Dafür ist das Grundrecht der persönlichen Freiheit besonders bedeutungsvoll durch die Anerkennung der Freiheit der Person als 'unverletzlich'. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz macht immer eine Abwägung zwischen den betroffenen Gütern erforderlich.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Aufbaustudium Strafrecht, Strafprozessrecht, Juristische Zeitgeschichte, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß § 116 StPO setzt der Richter den Vollzug des Haftbefehls aus, 'wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass der Zweck der Untersuchungshaft auch durch sie erreicht werden kann.' Es handelt sich bei dieser Formulierung, welche den § 116 StPO durchzieht, um eine gesetzliche Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Danach ist stets, dass am wenigsten einschneidende Mittel zu wählen. So etwa können - dem durch eine erhebliche Straferwartung bedingten Fluchtanreiz -soziale Bindungen von solcher Stärke entgegenstehen, dass durch hinzutretende weniger einschneidende Maßnahmen gem. § 116 StPO der Fluchtgefahr Rechnung getragen werden kann . Damit nimmt § 116 StPO eine wichtige Stellung in das dem Strafprozessrecht immanente Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 und Art. 104 GG gewährleisten Recht des einzelnen auf persönliche Freiheit und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung durch Vollzug der Untersuchungshaft ein. Untersuchungshaft ist Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 GG, deren Anordnung ausschließlich dem Richter vorbehalten ist (§ 114 StPO). Die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist im Hinblick auf die Schwere des strafprozessualen Grundrechtseingriffs und dessen Irreversibilität von besonderer Bedeutung. Die Neuordnung des Haftrechts durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 19.12.1964, das am 01.04.1965 in Kraft getreten ist, verfolgte daher auch das Ziel, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend die Anordnung und Dauer der Untersuchungshaft zu beschränken. Die Strafprozessnovelle, deren Ziel eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Strafverfahrens war, will dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Untersuchungshaftrecht allgemein Geltung verschaffen. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip, bzw. bereits aus den Grundrechten selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur so weit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Dafür ist das Grundrecht der persönlichen Freiheit besonders bedeutungsvoll durch die Anerkennung der Freiheit der Person als 'unverletzlich'. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz macht immer eine Abwägung zwischen den betroffenen Gütern erforderlich.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die neue Rolle der Bundesnetzagentur by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Die Deutsche Bundesbank. Organisation, Aufgaben und Bedeutung by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Neurobiologische Grundlagen von ADHS und ihre Bedeutung für die Schule by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Das Felix-Nussbaum-Haus by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Frame-Changing in der Nachhaltigkeitsberichterstattung am Beipiel von DaimlerChrysler und Toyota by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Entwicklungen in der Politik und der Verwaltung Vietnams und Mosambiks - Ein Vergleich by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Eine Analyse des Mythos in Platons Politikos by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Optimierung von Suchmaschinen. On the Page- und Off the Page-Optimization by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Die Jivaro - Leben am Amazonas by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Consumer Electronics Industry of China by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Nation und Nationalismus. Eine Analyse des Begriffs der Nation im politischen Denken Max Webers by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book 'Die Welt mit den Augen des Heiligen Franz von Assisi sehen' als Thema für den Religionsunterricht einer 3. Klasse by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Ausarbeitung zum Thema 'Träume' by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Diagnose und Förderung bei Rechtschreibschwierigkeiten by Jürgen Wolsfeld
Cover of the book Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwertes in der nationalen Rechnungslegung nach BilRUG by Jürgen Wolsfeld
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy