Author: | Oliver Rolofs | ISBN: | 9783638442008 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | November 24, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Oliver Rolofs |
ISBN: | 9783638442008 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | November 24, 2005 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät - Institut für Internationales Recht -), Veranstaltung: Aktuelle Entscheidungen nationaler Höchstgerichte zum Völkerrecht: Bundesverfassungsgericht, US Supreme Court u.a., 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In vielen Teilen der Welt befinden sich derzeit deutsche Soldaten im Einsatz. Ob in Afghanistan als Sicherheitskräfte in Kabul und Kunduz oder am Horn von Afrika als Überwacher der Seewege im Rahmen des 'Kampfes gegen den Terror', oder als Schutztruppen auf dem Balkan in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Die Bundeswehr ist weltweit aktiv geworden. Mit dem sogenannten Somalia-Urteil, auch bekannt als 'Out of area-Urteil' vom 12. Juli 1994, hat das Bundesverfassungsgericht der deutschen Politik damit einen weiten verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz deutscher Soldaten über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus eröffnet. So war auch nach dem Grundgesetz der Weg frei für eine Vielfalt unterschiedlicher Einsätze der Bundeswehr in den Systemen kollektiver Sicherheit. Dennoch ließ dieses Urteil auch weiter Fragen offen, die die Kompetenzen und Befugnisse von Parlament und Regierung bei der Zustimmung zur Entsendung von deutschen Soldaten in Einsätze regelt. Über ein Jahrzehnt war in der Frage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und dem Zusammenwirken von Bundestag und Bundesregierung in dieser Thematik die Meinung der Bundesverfassungsrichter der einzige Entscheidungsmaßstab. Auch das in dieser Arbeit zu behandelnde verfassungsrichterliche AWACS-Urteil vom 25. März 2003 änderte neben einer Verfeinerung des Richterspruches von 1994 wenig an den bisher ungeklärten Fragen, war dieses Urteil doch in erster Linie von der außen- und sicherheitspolitischen Krise im Zuge des Irak-Krieges geprägt. In einem Eilverfahren entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter für die Bundesregierung, deutsche Soldaten zu einem luftgestützten NATO Überwachungseinsatz in die Türkei zu entsenden, ohne eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Diese Arbeit setzt sich mit der jüngsten AWACS-Entscheidung auseinander und arbeitet die Hintergründe und Rechtsfragen dieser Urteilsentscheidung heraus. Ferner bezieht sich die Themenstellung der Arbeit im Lichte eines Parlamentsvorbehaltes auf die verschiedenen Einsatzarten der Bundeswehr und eine Abgrenzung zu möglichen Kriegskriterien anhand des AWACS-Einsatzes in der Türkei am Rande des Irak-Krieges. Abschließend findet, bevor die gesamte Thematik auch unter kurzer Berücksichtigung des neuen Parlamentsbeteiligungsgesetzes bewertet wird, eine Überprüfung des eigentlichen AWACS-Auftrages statt, ob dieser im Hinblick des Einsatzes deutscher Soldaten tatsächlich einer Beteiligung des Parlaments bedurft hätte.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät - Institut für Internationales Recht -), Veranstaltung: Aktuelle Entscheidungen nationaler Höchstgerichte zum Völkerrecht: Bundesverfassungsgericht, US Supreme Court u.a., 25 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In vielen Teilen der Welt befinden sich derzeit deutsche Soldaten im Einsatz. Ob in Afghanistan als Sicherheitskräfte in Kabul und Kunduz oder am Horn von Afrika als Überwacher der Seewege im Rahmen des 'Kampfes gegen den Terror', oder als Schutztruppen auf dem Balkan in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Die Bundeswehr ist weltweit aktiv geworden. Mit dem sogenannten Somalia-Urteil, auch bekannt als 'Out of area-Urteil' vom 12. Juli 1994, hat das Bundesverfassungsgericht der deutschen Politik damit einen weiten verfassungsrechtlichen Rahmen für den Einsatz deutscher Soldaten über die Landes- und Bündnisverteidigung hinaus eröffnet. So war auch nach dem Grundgesetz der Weg frei für eine Vielfalt unterschiedlicher Einsätze der Bundeswehr in den Systemen kollektiver Sicherheit. Dennoch ließ dieses Urteil auch weiter Fragen offen, die die Kompetenzen und Befugnisse von Parlament und Regierung bei der Zustimmung zur Entsendung von deutschen Soldaten in Einsätze regelt. Über ein Jahrzehnt war in der Frage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und dem Zusammenwirken von Bundestag und Bundesregierung in dieser Thematik die Meinung der Bundesverfassungsrichter der einzige Entscheidungsmaßstab. Auch das in dieser Arbeit zu behandelnde verfassungsrichterliche AWACS-Urteil vom 25. März 2003 änderte neben einer Verfeinerung des Richterspruches von 1994 wenig an den bisher ungeklärten Fragen, war dieses Urteil doch in erster Linie von der außen- und sicherheitspolitischen Krise im Zuge des Irak-Krieges geprägt. In einem Eilverfahren entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter für die Bundesregierung, deutsche Soldaten zu einem luftgestützten NATO Überwachungseinsatz in die Türkei zu entsenden, ohne eine vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Diese Arbeit setzt sich mit der jüngsten AWACS-Entscheidung auseinander und arbeitet die Hintergründe und Rechtsfragen dieser Urteilsentscheidung heraus. Ferner bezieht sich die Themenstellung der Arbeit im Lichte eines Parlamentsvorbehaltes auf die verschiedenen Einsatzarten der Bundeswehr und eine Abgrenzung zu möglichen Kriegskriterien anhand des AWACS-Einsatzes in der Türkei am Rande des Irak-Krieges. Abschließend findet, bevor die gesamte Thematik auch unter kurzer Berücksichtigung des neuen Parlamentsbeteiligungsgesetzes bewertet wird, eine Überprüfung des eigentlichen AWACS-Auftrages statt, ob dieser im Hinblick des Einsatzes deutscher Soldaten tatsächlich einer Beteiligung des Parlaments bedurft hätte.