Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008

Rechtsstand 1. Mai 2008

Nonfiction, Reference & Language, Law, Constitutional
Cover of the book Frauenförderprogramme - Rechtsstand 1. Mai 2008 by Josef Johannes Dum, GRIN Verlag
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Author: Josef Johannes Dum ISBN: 9783640214617
Publisher: GRIN Verlag Publication: November 18, 2008
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Josef Johannes Dum
ISBN: 9783640214617
Publisher: GRIN Verlag
Publication: November 18, 2008
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: GUT, Universität Salzburg, Veranstaltung: Interdisziplinäres Seminar - Strategisches Management, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Frau Kreil, die als Elektronikerin ausgebildet ist, bewarb sich 1996 für den freiwilligen Dienst in der deutschen Bundeswehr mit dem Verwendungswunsch Instandsetzung (Elektronik). Ihr Antrag wurde vom Personalamt der Bundeswehr mit der Begründung abgelehnt, es sei gesetzlich ausgeschlossen, dass Frauen Dienst mit der Waffe leisten. Sie erhob daraufhin Klage beim VG Hannover und trug u. a. vor, die Ablehnung ihrer Bewerbung allein aus geschlechtsspezifischen Gründen sei gemeinschaftsrechtswidrig. Da das VG Hannover der Ansicht war, dass für die Entscheidung des Rechtsstreits eine Auslegung der Richtlinie erforderlich sei, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie des Rates vom 9. 2. 1976 (76 / 207 / EWG) - wonach Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung nur für Verwendungen im Sanitäts- und Militärmusikdienst berufen werden können, vom Dienst mit der Waffe jedoch in jedem Falle ausgeschlossen sind? Frau Kreil gewann nach 4 Jahren dieses Verfahren. Die deutschen Verfassungsbestimmungen mussten somit geändert werden, da sie mit dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz nicht übereinstimmten. Dieses Urteil neben anderen, ist ein Hinweis darauf, dass die Dynamik des Geschlechterverhältnisses ohne die Einbeziehung supranationaler Faktoren nicht mehr ausreichend erklärt werden kann.

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: GUT, Universität Salzburg, Veranstaltung: Interdisziplinäres Seminar - Strategisches Management, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Frau Kreil, die als Elektronikerin ausgebildet ist, bewarb sich 1996 für den freiwilligen Dienst in der deutschen Bundeswehr mit dem Verwendungswunsch Instandsetzung (Elektronik). Ihr Antrag wurde vom Personalamt der Bundeswehr mit der Begründung abgelehnt, es sei gesetzlich ausgeschlossen, dass Frauen Dienst mit der Waffe leisten. Sie erhob daraufhin Klage beim VG Hannover und trug u. a. vor, die Ablehnung ihrer Bewerbung allein aus geschlechtsspezifischen Gründen sei gemeinschaftsrechtswidrig. Da das VG Hannover der Ansicht war, dass für die Entscheidung des Rechtsstreits eine Auslegung der Richtlinie erforderlich sei, hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie des Rates vom 9. 2. 1976 (76 / 207 / EWG) - wonach Frauen aufgrund freiwilliger Verpflichtung nur für Verwendungen im Sanitäts- und Militärmusikdienst berufen werden können, vom Dienst mit der Waffe jedoch in jedem Falle ausgeschlossen sind? Frau Kreil gewann nach 4 Jahren dieses Verfahren. Die deutschen Verfassungsbestimmungen mussten somit geändert werden, da sie mit dem EU-Gleichbehandlungsgrundsatz nicht übereinstimmten. Dieses Urteil neben anderen, ist ein Hinweis darauf, dass die Dynamik des Geschlechterverhältnisses ohne die Einbeziehung supranationaler Faktoren nicht mehr ausreichend erklärt werden kann.

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