Gerichtliche Genehmigungen

Nonfiction, Reference & Language, Law, Family Law
Cover of the book Gerichtliche Genehmigungen by Dirk Fischer, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Dirk Fischer ISBN: 9783638239417
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 13, 2003
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Dirk Fischer
ISBN: 9783638239417
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 13, 2003
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Elterliche Sorge Der Minderjährige ist nach §§ 1, 104 Nr.1 BGB nicht geschäftsfähig oder nach §§ 1, 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und bedarf darum zum rechtswirksamen Handeln in seinem Namen eines gesetzlichen Vertreters, der den Minderjährigen gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Steht der Minderjährige unter elterlicher Sorge, so sind beide Elternteile gemäß § 1629 I S.2, 1.HS BGB kraft Gesetz grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt oder ein Elternteil ist allein vertretungsberechtigt (§ 1629 S.3 BGB), wenn er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm im Einzelfall die Entscheidung gemäß § 1628 BGB bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern allein übertragen worden ist. 2. Vormundschaft Steht der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge oder sind die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt (§ 1773 I BGB) oder ist der Familienstand des Minderjährigen nicht ermittelbar (§ 1773 II BGB), so hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen gemäß § 1774 S.1 BGB die Vormundschaft anzuordnen. Damit steht die Vormundschaft in einem totalen Ergänzungsverhältnis zur elterlichen Sorge.1 So erklärt sich auch eine weitgehend gleiche Regelung der Rechte und Pflichten des Vormunds bzw. der Eltern. Nach § 1793 I S.1 BGB vertritt der Vormund als gesetzlicher Vertreter den Minderjährigen grundsätzlich unbeschränkt, also gerichtlich und außergerichtlich. 3. Rechtliche Betreuung Kann eine natürliche Person2 (§ 1 BGB) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht zu ihrem Schutz auf ihren Antrag oder von Amts wegen gemäß § 1896 BGB einen Betreuer. Grundsätzlich können nur Volljährige (§ 2 BGB) unter rechtliche Betreuung nach § 1896 I S.1 BGB gestellt werden.3 [...] 1 Vgl. Gernhuber/ Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 70 I 1. 2 Vor der Geburt werden die Rechte aufgrund elterlicher Sorge wahrgenommen, oder aber bei nicht durch elterliche Sorge erfassten Rechte durch einen Pfleger für die Leibesfrucht nach § 1912 BGB. 3 Nach § 1908 a BGB kann die rechtliche Betreuung auch für Siebzehnjährige angeordnet werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich ist. Die rechtliche Betreuung wird dann automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit wirksam.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Elterliche Sorge Der Minderjährige ist nach §§ 1, 104 Nr.1 BGB nicht geschäftsfähig oder nach §§ 1, 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und bedarf darum zum rechtswirksamen Handeln in seinem Namen eines gesetzlichen Vertreters, der den Minderjährigen gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Steht der Minderjährige unter elterlicher Sorge, so sind beide Elternteile gemäß § 1629 I S.2, 1.HS BGB kraft Gesetz grundsätzlich gesamtvertretungsberechtigt oder ein Elternteil ist allein vertretungsberechtigt (§ 1629 S.3 BGB), wenn er die elterliche Sorge allein ausübt oder ihm im Einzelfall die Entscheidung gemäß § 1628 BGB bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern allein übertragen worden ist. 2. Vormundschaft Steht der Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge oder sind die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung berechtigt (§ 1773 I BGB) oder ist der Familienstand des Minderjährigen nicht ermittelbar (§ 1773 II BGB), so hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen gemäß § 1774 S.1 BGB die Vormundschaft anzuordnen. Damit steht die Vormundschaft in einem totalen Ergänzungsverhältnis zur elterlichen Sorge.1 So erklärt sich auch eine weitgehend gleiche Regelung der Rechte und Pflichten des Vormunds bzw. der Eltern. Nach § 1793 I S.1 BGB vertritt der Vormund als gesetzlicher Vertreter den Minderjährigen grundsätzlich unbeschränkt, also gerichtlich und außergerichtlich. 3. Rechtliche Betreuung Kann eine natürliche Person2 (§ 1 BGB) aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten teilweise oder ganz nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht zu ihrem Schutz auf ihren Antrag oder von Amts wegen gemäß § 1896 BGB einen Betreuer. Grundsätzlich können nur Volljährige (§ 2 BGB) unter rechtliche Betreuung nach § 1896 I S.1 BGB gestellt werden.3 [...] 1 Vgl. Gernhuber/ Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl., § 70 I 1. 2 Vor der Geburt werden die Rechte aufgrund elterlicher Sorge wahrgenommen, oder aber bei nicht durch elterliche Sorge erfassten Rechte durch einen Pfleger für die Leibesfrucht nach § 1912 BGB. 3 Nach § 1908 a BGB kann die rechtliche Betreuung auch für Siebzehnjährige angeordnet werden, wenn davon auszugehen ist, dass sie bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich ist. Die rechtliche Betreuung wird dann automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit wirksam.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book The genre 'Netspeak'. A contribution of the Internet for English as a World Language by Dirk Fischer
Cover of the book Schamanische Psychotherapie by Dirk Fischer
Cover of the book Der Kunde oder Patient im deutschen Gesundheitswesen: ein mündiger Verbraucher? by Dirk Fischer
Cover of the book Theorien der Nachrichtenselektion by Dirk Fischer
Cover of the book Unterrichtsstunde: Schnelligkeitstraining und Einführung in das Fußballspiel by Dirk Fischer
Cover of the book Die friedliche Revolution in der DDR - untersucht im Hinblick auf Hintergründe, Motivationen und die Frage des Nationalbewusstseins by Dirk Fischer
Cover of the book Due Diligence Prüfung am Beispiel der Thyssen Krupp AG by Dirk Fischer
Cover of the book Notwendigkeit und Wille in Spinozas Ethik, Buch I by Dirk Fischer
Cover of the book Die Definitionsversuche zur Tugend im ersten Teil des platonischen Dialogs Menon by Dirk Fischer
Cover of the book Die Umweltfrage als Gegenstand epochaltypischer Schlüsselprobleme by Dirk Fischer
Cover of the book Die Frage nach der rechtmäßigen Nachfolge des Propheten - Theologie und Bedeutung der Charigiten im 7. und 8. Jahrhundert by Dirk Fischer
Cover of the book Familienassessment - Überblick und Vergleich aktueller Verfahren zur Familiendiagnostik und -forschung by Dirk Fischer
Cover of the book Internationalisierung wissensintensiver Dienstleistungsunternehmen. Das Beispiel der Unternehmensberatung in Europa by Dirk Fischer
Cover of the book Strategic management: Porter's model of generic competitive strategies - theory and analysis by Dirk Fischer
Cover of the book Der Euro aus geldpsychologischer Sicht: Eine vergleichende Betrachtung der europäischen Diskussion um den Euro und seine Akzeptanz by Dirk Fischer
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy