Author: | Ernst Hunsicker | ISBN: | 9783638029124 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | March 27, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Ernst Hunsicker |
ISBN: | 9783638029124 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | March 27, 2008 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Sammelband aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven - also gefahrenabwehrenden - Mitteln, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ('Eigentumsschutz') und/oder b) Sachen dem 'kriminellen Kreislauf' zu entziehen ('Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr'). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung. Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht. Wegen der Zunahme der PräGe-Verfahren verwundert es deshalb auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend mehr zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen (hier: Gefahrenabwehrgesetze) bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung der Gerichte. Inzwischen liegen weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur PräGe vor, die in dieser nunmehr 4., überarbeiteten & erweiterten Auflage 2017 enthalten sind sowie grundsätzliche Aussagen/Feststellungen zu dem Für und Wider der PräGe und neue thematische Veröffentlichungshinweise und Fachbuchbeiträge. PräGe-Verfahren kamen zunächst bundesweit nur bei den Verwaltungsbehörden (Niedersachsen) und den Polizeibehörden (andere Bundesländer, Bund) zur Durchführung. Nunmehr haben auch Zollfahndungsämter gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt. Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und 2. Instanz sind eingearbeitet. Neu eingefügt ist eine Bilanz der Präventiven Gewinnabschöpfung nach einem Zeitraum von rund zehn Jahren - auch aktuelle Fallzahlen aus Niedersachsen.
Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.
Sammelband aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven - also gefahrenabwehrenden - Mitteln, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ('Eigentumsschutz') und/oder b) Sachen dem 'kriminellen Kreislauf' zu entziehen ('Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr'). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung. Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht. Wegen der Zunahme der PräGe-Verfahren verwundert es deshalb auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend mehr zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen (hier: Gefahrenabwehrgesetze) bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung der Gerichte. Inzwischen liegen weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur PräGe vor, die in dieser nunmehr 4., überarbeiteten & erweiterten Auflage 2017 enthalten sind sowie grundsätzliche Aussagen/Feststellungen zu dem Für und Wider der PräGe und neue thematische Veröffentlichungshinweise und Fachbuchbeiträge. PräGe-Verfahren kamen zunächst bundesweit nur bei den Verwaltungsbehörden (Niedersachsen) und den Polizeibehörden (andere Bundesländer, Bund) zur Durchführung. Nunmehr haben auch Zollfahndungsämter gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt. Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und 2. Instanz sind eingearbeitet. Neu eingefügt ist eine Bilanz der Präventiven Gewinnabschöpfung nach einem Zeitraum von rund zehn Jahren - auch aktuelle Fallzahlen aus Niedersachsen.
Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schloss sich das Studium für den höheren Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei an (1979 bis 1981). Im Anschluss fand Hunsicker Verwendung als Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden (bis 1982), stellvertretender Ausbildungsstättenleiter in Bad Iburg/LK Osnabrück (bis 1988), stellvertretender Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Osnabrück (bis 1993) und Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Lingen/Ems (bis 1994). Von 1994 bis zu seiner Pensionierung mit Ablauf des Monats Februar 2004 leitete er den Zentralen Kriminaldienst bei der Polizeiinspektion (Z) Osnabrück-Stadt und war in Personalunion stellvertretender Inspektionsleiter. Hunsicker hat sich in zahlreichen Veröffentlichungen mit der Kriminali-tätsverfolgung und -verhütung, dem - auch kundenorientierten - Einsatz der Polizei und dem polizeilich relevanten Recht befasst. Dazu zählen auch Fachbücher und autobiografische Werke. Vielleicht 'besuchen' Sie Ernst Hunsicker einmal auf seiner Homepage, wo Sie unter http://ernsthunsicker.de mehr erfahren können.