Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG

Nonfiction, Reference & Language, Law, Business
Cover of the book Rückversicherungen: Die Auswirkung des Aufrechnungsverbots nach § 77 Abs. 2 VAG by Daniel Kundel, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Daniel Kundel ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Daniel Kundel
ISBN: 9783656182788
Publisher: GRIN Verlag
Publication: May 4, 2012
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das Inkrafttreten des 9. Änderungsgesetzes zum Versicherungs-aufsichtsgesetz wurde § 77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des § 77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach § 77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat. Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus. Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule am Beispiel der Schulsozialarbeit by Daniel Kundel
Cover of the book Übungsmöglichkeiten im Anfangsunterricht by Daniel Kundel
Cover of the book Ist die duale Rundfunkordnung ordnungspolitisch vertretbar? Bietet das Modell Neuseeland einen geeigneten Reformvorschlag by Daniel Kundel
Cover of the book Epidemiologie, Prävalenz, Versorgung und Prävention bei depressiven Erkrankungen in Thüringen by Daniel Kundel
Cover of the book Wie lässt sich der Wandel zur postmodernen Gesellschaft nach Inglehart erklären? by Daniel Kundel
Cover of the book Unterrichtsstunde: Ausdauer / Ausdauerndes Laufen (4. Klasse) by Daniel Kundel
Cover of the book Mediendidaktische Theorien in der Erwachsenenbildung by Daniel Kundel
Cover of the book Das Hochschulsystem der SBZ und DDR - Entwicklung, Reformen und Neugestaltung seit 1945 by Daniel Kundel
Cover of the book ADHS und der Systemische Ansatz by Daniel Kundel
Cover of the book Papsturkunden des Mittelalters und ihre Bedeutung für den Historiker by Daniel Kundel
Cover of the book Mahound, der Geschäftsmann. Das Mohammed-Bild in Salman Rushdies The Satanic Verses im Vergleich mit der Prophetenbiographie, christlichen und islamischen Quellen by Daniel Kundel
Cover of the book F&E-Entwicklungsdynamik in der Wirtschaft by Daniel Kundel
Cover of the book Die Dialekte Mittel- und Süditaliens by Daniel Kundel
Cover of the book Organizational culture and the case of Google by Daniel Kundel
Cover of the book Integrating the Means-End Approach into the Product Positioning Process Using the Example of the HEAD Snowboarding Travel Boardbag in Germany by Daniel Kundel
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy