Author: | Johannes Richter | ISBN: | 9783640596706 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | April 19, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Johannes Richter |
ISBN: | 9783640596706 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | April 19, 2010 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Spiegel online schreibt am 5. April 2001 in einem Bericht mit der Überschrift 'Direkte Demokratie ins Grundgesetz - wie dumm ist das Volk?': 'Das Fehlen von Plebisziten, also direktem Bürgerentscheid, in der Verfassung ist kein Zufall. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, wie der spätere Bundespräsident Theodor Heuss 1948 schrieb, 'die plebiszitären Elemente, die Weimar so stark berücksichtigt hatte, weggelassen', weil sie gewusst hätten, 'wie die primitive Demagogie in einem verstörten Volke zur Staatsgefahr werden kann.'' Haben die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates wirklich so gedacht? Der Vater der Weimarer Reichsverfassung, Hugo Preuß, warnte davor, über das 'parlamentarische System das Damoklesschwert der reinen Demokratie [zu] hängen.' Nahm sich der Parlamentarische Rat dieser Warnung an? Ferner schreibt der Autor Fromme: 'Parlamentarische Oligarchie war für den Parlamentarischen Rat immer noch das kleinere Übel gegenüber präsidialer Autokratie und plebiszitärer Demagogie.' Existierten wirklich solche extremen Ansichten bei den Verfassungsverhandlungen 1948/ 49? Fakt ist, dass es in Deutschland keine Plebiszite auf Bundesebene gibt. Einzig und alleine in Artikel 29 Grundgesetz (Neugliederung des Bundesgebietes) wird von einem Volksentscheid gesprochen. Allerdings kann in diesem Fall nur über die Neuzusammensetzung des Bundesgebietes abgestimmt werden. In der vorliegenden Hausarbeit sollen folgende Punkte unter der großen Frage: Wie entwickelte sich der Verfassungsstaat BRD mit Blick auf die direkte Demokratie?, aufgeworfen und letztendlich erklärt werden: Welche Erfahrungen gab es vor dem Grundgesetz mit direktdemokratischen Elementen?, Wir argumentierten die einzelnen Parteien?, Welche Argumente brachten sie am häufigsten vor?, Wieso kam es schließlich zu der Ablehnung von plebiszitären Elementen im Grundgesetz? Welche Erklärungen finden sich in der Fachliteratur zu diesem Thema? Die Arbeit schaut insbesondere auf direktdemokratische Elemente, welche vom Volk initiiert werden können. Das heißt, wenn dem Volksentscheid ein Volksbegehren vorangeht. Bei der Bearbeitung des Themas wird keinerlei Wertung vorgenommen, ob direkte Demokratie vorteilhaft für das Grundgesetz ist oder nicht und des Weiteren keine Aussage dazu getroffen, inwieweit die Meinungen von 1949 noch evident sind. Ferner wird der Sachverhalt ausschließlich auf Bundesebene beleuchtet....
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,3, Technische Universität Dresden, Sprache: Deutsch, Abstract: Spiegel online schreibt am 5. April 2001 in einem Bericht mit der Überschrift 'Direkte Demokratie ins Grundgesetz - wie dumm ist das Volk?': 'Das Fehlen von Plebisziten, also direktem Bürgerentscheid, in der Verfassung ist kein Zufall. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben, wie der spätere Bundespräsident Theodor Heuss 1948 schrieb, 'die plebiszitären Elemente, die Weimar so stark berücksichtigt hatte, weggelassen', weil sie gewusst hätten, 'wie die primitive Demagogie in einem verstörten Volke zur Staatsgefahr werden kann.'' Haben die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates wirklich so gedacht? Der Vater der Weimarer Reichsverfassung, Hugo Preuß, warnte davor, über das 'parlamentarische System das Damoklesschwert der reinen Demokratie [zu] hängen.' Nahm sich der Parlamentarische Rat dieser Warnung an? Ferner schreibt der Autor Fromme: 'Parlamentarische Oligarchie war für den Parlamentarischen Rat immer noch das kleinere Übel gegenüber präsidialer Autokratie und plebiszitärer Demagogie.' Existierten wirklich solche extremen Ansichten bei den Verfassungsverhandlungen 1948/ 49? Fakt ist, dass es in Deutschland keine Plebiszite auf Bundesebene gibt. Einzig und alleine in Artikel 29 Grundgesetz (Neugliederung des Bundesgebietes) wird von einem Volksentscheid gesprochen. Allerdings kann in diesem Fall nur über die Neuzusammensetzung des Bundesgebietes abgestimmt werden. In der vorliegenden Hausarbeit sollen folgende Punkte unter der großen Frage: Wie entwickelte sich der Verfassungsstaat BRD mit Blick auf die direkte Demokratie?, aufgeworfen und letztendlich erklärt werden: Welche Erfahrungen gab es vor dem Grundgesetz mit direktdemokratischen Elementen?, Wir argumentierten die einzelnen Parteien?, Welche Argumente brachten sie am häufigsten vor?, Wieso kam es schließlich zu der Ablehnung von plebiszitären Elementen im Grundgesetz? Welche Erklärungen finden sich in der Fachliteratur zu diesem Thema? Die Arbeit schaut insbesondere auf direktdemokratische Elemente, welche vom Volk initiiert werden können. Das heißt, wenn dem Volksentscheid ein Volksbegehren vorangeht. Bei der Bearbeitung des Themas wird keinerlei Wertung vorgenommen, ob direkte Demokratie vorteilhaft für das Grundgesetz ist oder nicht und des Weiteren keine Aussage dazu getroffen, inwieweit die Meinungen von 1949 noch evident sind. Ferner wird der Sachverhalt ausschließlich auf Bundesebene beleuchtet....