Kirchenzugehörigkeit als Voraussetzung für die Begründung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses in der evangelischen Kirche

Nonfiction, Reference & Language, Law, Labour & Employment
Cover of the book Kirchenzugehörigkeit als Voraussetzung für die Begründung und Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses in der evangelischen Kirche by Jörn Twisselmann, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Jörn Twisselmann ISBN: 9783668365681
Publisher: GRIN Verlag Publication: December 19, 2016
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Jörn Twisselmann
ISBN: 9783668365681
Publisher: GRIN Verlag
Publication: December 19, 2016
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Hamburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Zivil- und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Arbeitsrecht ist seit jeher von einer Zweigleisigkeit gekennzeichnet. Das von Art. 140 GG inkorporierte Staatskirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung trennt zwar in Art. 137 Abs. 1 WRV Kirche und Staat, räumt allen - insbesondere öffentlich-rechtlich verfassten - Religionsgesellschaften jedoch ein weites Selbstbestimmungsrecht ein und erlaubt es ihnen, hinsichtlich der innerkirchlichen Rechtssetzung in Konkurrenz zum staatlichen Normgeber zu treten. Der Kirche allein obliegt so auch die Entscheidung, welche Dienstverhältnisse es in ihren Einrichtungen unter welcher Rechtsform geben soll. Sie ist bei der Begründung von Beschäftigungsverhältnissen in der Wahl der Rechtsform frei. Sie kann kraft Hoheitsakt eigene Kirchenbeamte bestellen, deren Beschäftigungsverhältnisse nicht der staatlichen Rechtssetzung unterliegen. Entscheidet sie sich jedoch für das Privatrecht, sind ihre Entscheidungen am Maßstab der staatlichen Gesetze, allen voran des bürgerlich-rechtlichen Individualarbeitsrechts, durch die staatlichen Gerichte zu prüfen. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG, § 626 BGB) sowie die Normen des AGG sind insoweit die für alle geltenden Gesetze i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und setzen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Grenzen. Obgleich auch das kirchliche Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag begründet wird, folgt hieraus keine vollständige Entkoppelung jener Arbeitsverhältnisse von den 'Angelegenheiten' i.S.d. Art. 137 Abs. 3 WRV, dessen Verwaltung den Kirchen obliegt. Staatliches Arbeits- und kirchliches Selbstbestimmungsrecht stehen daher in einem Spannungsverhältnis, auf das bei der Normauslegung Rücksicht zu nehmen ist. Die evangelische Kirche ist mit ihren knapp 23.040.000 Mitgliedern nicht nur die zweitgrößte Religionsgesellschaft in Deutschland, sondern gehört mit etwa 694.000 Mitarbeitern auch zu den größten Arbeitgebern hierzulande. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf einen Normkomplex, in dem das angesprochene Spannungsverhältnis besonders zum Vorschein kommt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wann die Kirchenzugehörigkeit zur conditio sine qua non für die Begründung (B.) und Aufrechterhaltung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses (C.) gemacht werden kann.

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 12, Universität Hamburg (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Seminar im Zivil- und Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Arbeitsrecht ist seit jeher von einer Zweigleisigkeit gekennzeichnet. Das von Art. 140 GG inkorporierte Staatskirchenrecht der Weimarer Reichsverfassung trennt zwar in Art. 137 Abs. 1 WRV Kirche und Staat, räumt allen - insbesondere öffentlich-rechtlich verfassten - Religionsgesellschaften jedoch ein weites Selbstbestimmungsrecht ein und erlaubt es ihnen, hinsichtlich der innerkirchlichen Rechtssetzung in Konkurrenz zum staatlichen Normgeber zu treten. Der Kirche allein obliegt so auch die Entscheidung, welche Dienstverhältnisse es in ihren Einrichtungen unter welcher Rechtsform geben soll. Sie ist bei der Begründung von Beschäftigungsverhältnissen in der Wahl der Rechtsform frei. Sie kann kraft Hoheitsakt eigene Kirchenbeamte bestellen, deren Beschäftigungsverhältnisse nicht der staatlichen Rechtssetzung unterliegen. Entscheidet sie sich jedoch für das Privatrecht, sind ihre Entscheidungen am Maßstab der staatlichen Gesetze, allen voran des bürgerlich-rechtlichen Individualarbeitsrechts, durch die staatlichen Gerichte zu prüfen. Die Vorschriften über den Kündigungsschutz (§§ 1 ff. KSchG, § 626 BGB) sowie die Normen des AGG sind insoweit die für alle geltenden Gesetze i.S.d. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV und setzen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht Grenzen. Obgleich auch das kirchliche Arbeitsverhältnis durch Arbeitsvertrag begründet wird, folgt hieraus keine vollständige Entkoppelung jener Arbeitsverhältnisse von den 'Angelegenheiten' i.S.d. Art. 137 Abs. 3 WRV, dessen Verwaltung den Kirchen obliegt. Staatliches Arbeits- und kirchliches Selbstbestimmungsrecht stehen daher in einem Spannungsverhältnis, auf das bei der Normauslegung Rücksicht zu nehmen ist. Die evangelische Kirche ist mit ihren knapp 23.040.000 Mitgliedern nicht nur die zweitgrößte Religionsgesellschaft in Deutschland, sondern gehört mit etwa 694.000 Mitarbeitern auch zu den größten Arbeitgebern hierzulande. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf einen Normkomplex, in dem das angesprochene Spannungsverhältnis besonders zum Vorschein kommt. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wann die Kirchenzugehörigkeit zur conditio sine qua non für die Begründung (B.) und Aufrechterhaltung eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses (C.) gemacht werden kann.

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Theologische Erwägungen zu den Implikationen der psychoanalytischen Opfertheorie Wolfgang Giegerichs by Jörn Twisselmann
Cover of the book Herstellung einer Wattetamponade (Unterweisung Hörgeräteakustiker / -in) by Jörn Twisselmann
Cover of the book Nahrungsmittelproduktion in einer globalisierten Welt by Jörn Twisselmann
Cover of the book Die Zukunft der Demokratie im Zeitalter der Globalisierung by Jörn Twisselmann
Cover of the book Der Zusammenhang zwischen eigenen Motiven und eigenen Vorstellungen zu 'idealer Führung'. Analyse einer Person by Jörn Twisselmann
Cover of the book Das 4C/ID Modell am Beispiel 'BildungswissenschaftlerIn im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung' by Jörn Twisselmann
Cover of the book Prophet oder Scharlatan? Eine Untersuchung der Gestalt Bileams in Numeri 22-24 by Jörn Twisselmann
Cover of the book Interne Unternehmenskommunikation by Jörn Twisselmann
Cover of the book Human Resource Managers in Education. Their Roles in School Effectiveness by Jörn Twisselmann
Cover of the book Leistungsbewertung als Element einer neuen Lernkultur - Sportunterricht im Spannungsfeld von Tradition und Innovation by Jörn Twisselmann
Cover of the book BASEL II - Anforderungen beim Basis IRB-Ansatz - Ausfallwahrscheinlichkeiten und Kreditrisikominderungstechniken by Jörn Twisselmann
Cover of the book Konflikte der Aneignung des Raums by Jörn Twisselmann
Cover of the book Was bedeutet der derzeitig hohe Fleischkonsum für die Umwelt und mit welchen politischen Maßnahmen könnte man ihn senken? by Jörn Twisselmann
Cover of the book Sollten Vermögenspreise in der geldpolitschen Strategie oder der Zielformulierung der Europäischen Zentralbank eine Rolle spielen? by Jörn Twisselmann
Cover of the book Die Haftung des faktischen GmbH-Geschäftsführers by Jörn Twisselmann
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy