Welche Prinzipien gelten in der Zwangsvollstreckung?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Procedure
Cover of the book Welche Prinzipien gelten in der Zwangsvollstreckung? by Benjamin Engelhardt, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Benjamin Engelhardt ISBN: 9783638804622
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 3, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Benjamin Engelhardt
ISBN: 9783638804622
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 3, 2007
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von Verfahrensgrundsätzen hat im Einzelzwangsvollstreckungsrecht ähnlich wie im Insolvenzrecht keine, oder doch nur sehr kurze Tradition. Dies mag bloß daran liegen, dass die Struktur der Zwangsvollstreckung der Prinzipienbildung widerstrebt. Sodann ist fraglich, ob es einen 'festen' Prinzipienkatalog überhaupt geben kann. Einen tradierten Kanon von Vollstreckungsprinzipien scheint es jedenfalls nicht zu geben. Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur Durchsetzung eines in einem Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegen den Schuldner festgelegten Anspruchs vermittels staatlicher Gewalt. Man spricht hierbei auch von der Einzelzwangsvollstreckung - es greifen einzelne Gläubiger auf einzelne Vermögensgegenstände des Schuldner ( zwangsweise ) zu. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtvollstreckung, bei der eine Mehrheit von Gläubigern auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugreift. Das Gesetz unterscheidet nach den möglichen titulierten Ansprüchen die Vollstreckung wegen : Geldforderungen ( §§ 803 - 871 ) Herausgabe von Sachen ( §§ 883 - 886 ); Erzwingung von Handlungen und Unterlassungen ( §§ 887 -893 ); Abgabe von Willenserklärungen ( §§ 894 - 898 ). Nicht schon um Zwangsvollstreckung handelt es sich hingegen bei Arrest und einstweiliger Verfügung ( §§ 916 - 945 ) , die lediglich der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dienen. Ferner wird innerhalb der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach dem Zugriffsobjekt unterschieden zwischen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ( §§ 808 - 827 : körperliche Sachen; §§ 828 - 863 : Forderungen und andere Vermögensrechte ) und in das unbewegliche Vermögen ( §§ 864 - 871 i.V.m. ZVG ). Aus der vorangestellten Definition ergibt sich: Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist es in erster Linie, dem Gläubiger zu der ihm wegen seines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner gebührenden Befriedigung verhelfen. Die Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist also die Rechtsverwirklichung. Der staatlichen Gewalt bedarf es deswegen, weil dem Gläubiger eine Selbsthilfe - von Ausnahmen abgesehen ( z.B. §§ 229 f, 562 b, 859 BGB ) - im Interesse des Rechtsfriedens verboten ist. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und gegen diesen hat der Gläubiger einen vom Justizgewährungsanspruch umfassten Vollstreckungsanspruch ( Art. 2 I, 14, 20 III GG ).

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von Verfahrensgrundsätzen hat im Einzelzwangsvollstreckungsrecht ähnlich wie im Insolvenzrecht keine, oder doch nur sehr kurze Tradition. Dies mag bloß daran liegen, dass die Struktur der Zwangsvollstreckung der Prinzipienbildung widerstrebt. Sodann ist fraglich, ob es einen 'festen' Prinzipienkatalog überhaupt geben kann. Einen tradierten Kanon von Vollstreckungsprinzipien scheint es jedenfalls nicht zu geben. Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur Durchsetzung eines in einem Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegen den Schuldner festgelegten Anspruchs vermittels staatlicher Gewalt. Man spricht hierbei auch von der Einzelzwangsvollstreckung - es greifen einzelne Gläubiger auf einzelne Vermögensgegenstände des Schuldner ( zwangsweise ) zu. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtvollstreckung, bei der eine Mehrheit von Gläubigern auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugreift. Das Gesetz unterscheidet nach den möglichen titulierten Ansprüchen die Vollstreckung wegen : Geldforderungen ( §§ 803 - 871 ) Herausgabe von Sachen ( §§ 883 - 886 ); Erzwingung von Handlungen und Unterlassungen ( §§ 887 -893 ); Abgabe von Willenserklärungen ( §§ 894 - 898 ). Nicht schon um Zwangsvollstreckung handelt es sich hingegen bei Arrest und einstweiliger Verfügung ( §§ 916 - 945 ) , die lediglich der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dienen. Ferner wird innerhalb der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach dem Zugriffsobjekt unterschieden zwischen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ( §§ 808 - 827 : körperliche Sachen; §§ 828 - 863 : Forderungen und andere Vermögensrechte ) und in das unbewegliche Vermögen ( §§ 864 - 871 i.V.m. ZVG ). Aus der vorangestellten Definition ergibt sich: Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist es in erster Linie, dem Gläubiger zu der ihm wegen seines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner gebührenden Befriedigung verhelfen. Die Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist also die Rechtsverwirklichung. Der staatlichen Gewalt bedarf es deswegen, weil dem Gläubiger eine Selbsthilfe - von Ausnahmen abgesehen ( z.B. §§ 229 f, 562 b, 859 BGB ) - im Interesse des Rechtsfriedens verboten ist. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und gegen diesen hat der Gläubiger einen vom Justizgewährungsanspruch umfassten Vollstreckungsanspruch ( Art. 2 I, 14, 20 III GG ).

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Probleme grenzübergreifender Zusammenarbeit am Beispiel der 'Euroregion Neiße-Nisa-Nysa' by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Bruynzeel Keukens: Mastering Complexity by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Mehr Umweltschutz durch Umwelthaftung? by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Yin & Yang im Vietnam-Tourismus by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Das korrekte Ausfüllen eines Überweisungsträgers (Unterweisung Bürokaufmann / -kauffrau) by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Kooperation in der Schule. Schulentwicklung durch kollegiale Zusammenarbeit? by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Der Berg-Ahorn: Acer pseudoplatanus by Benjamin Engelhardt
Cover of the book La parodia en quijote by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Einführung in das mathematische Beweisen. Eine Einführung in das mathematische Beweisen anhand der vollständigen Induktion by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die Osterweiterung der Europäischen Union - fachwissenschaftliche und fachdidaktische Überlegungen zur Behandlung des Themas in einer 10. Realschulklasse by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Medizinische und ökonomische Aspekte zur Wundheilungsstörung nach Zahnextraktion by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die Politik Bismarcks - Das Sozialistengesetz by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Klassenfahrten und interkulturelles Lernen by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Aboriginality in Sally Morgan's MY PLACE by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die sportliche Dimension der Highland Games by Benjamin Engelhardt
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy