Welche Prinzipien gelten in der Zwangsvollstreckung?

Nonfiction, Reference & Language, Law, Civil Procedure
Cover of the book Welche Prinzipien gelten in der Zwangsvollstreckung? by Benjamin Engelhardt, GRIN Verlag
View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart
Author: Benjamin Engelhardt ISBN: 9783638804622
Publisher: GRIN Verlag Publication: August 3, 2007
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Benjamin Engelhardt
ISBN: 9783638804622
Publisher: GRIN Verlag
Publication: August 3, 2007
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von Verfahrensgrundsätzen hat im Einzelzwangsvollstreckungsrecht ähnlich wie im Insolvenzrecht keine, oder doch nur sehr kurze Tradition. Dies mag bloß daran liegen, dass die Struktur der Zwangsvollstreckung der Prinzipienbildung widerstrebt. Sodann ist fraglich, ob es einen 'festen' Prinzipienkatalog überhaupt geben kann. Einen tradierten Kanon von Vollstreckungsprinzipien scheint es jedenfalls nicht zu geben. Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur Durchsetzung eines in einem Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegen den Schuldner festgelegten Anspruchs vermittels staatlicher Gewalt. Man spricht hierbei auch von der Einzelzwangsvollstreckung - es greifen einzelne Gläubiger auf einzelne Vermögensgegenstände des Schuldner ( zwangsweise ) zu. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtvollstreckung, bei der eine Mehrheit von Gläubigern auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugreift. Das Gesetz unterscheidet nach den möglichen titulierten Ansprüchen die Vollstreckung wegen : Geldforderungen ( §§ 803 - 871 ) Herausgabe von Sachen ( §§ 883 - 886 ); Erzwingung von Handlungen und Unterlassungen ( §§ 887 -893 ); Abgabe von Willenserklärungen ( §§ 894 - 898 ). Nicht schon um Zwangsvollstreckung handelt es sich hingegen bei Arrest und einstweiliger Verfügung ( §§ 916 - 945 ) , die lediglich der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dienen. Ferner wird innerhalb der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach dem Zugriffsobjekt unterschieden zwischen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ( §§ 808 - 827 : körperliche Sachen; §§ 828 - 863 : Forderungen und andere Vermögensrechte ) und in das unbewegliche Vermögen ( §§ 864 - 871 i.V.m. ZVG ). Aus der vorangestellten Definition ergibt sich: Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist es in erster Linie, dem Gläubiger zu der ihm wegen seines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner gebührenden Befriedigung verhelfen. Die Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist also die Rechtsverwirklichung. Der staatlichen Gewalt bedarf es deswegen, weil dem Gläubiger eine Selbsthilfe - von Ausnahmen abgesehen ( z.B. §§ 229 f, 562 b, 859 BGB ) - im Interesse des Rechtsfriedens verboten ist. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und gegen diesen hat der Gläubiger einen vom Justizgewährungsanspruch umfassten Vollstreckungsanspruch ( Art. 2 I, 14, 20 III GG ).

View on Amazon View on AbeBooks View on Kobo View on B.Depository View on eBay View on Walmart

Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 11 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, 70 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Lehre von Verfahrensgrundsätzen hat im Einzelzwangsvollstreckungsrecht ähnlich wie im Insolvenzrecht keine, oder doch nur sehr kurze Tradition. Dies mag bloß daran liegen, dass die Struktur der Zwangsvollstreckung der Prinzipienbildung widerstrebt. Sodann ist fraglich, ob es einen 'festen' Prinzipienkatalog überhaupt geben kann. Einen tradierten Kanon von Vollstreckungsprinzipien scheint es jedenfalls nicht zu geben. Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur Durchsetzung eines in einem Vollstreckungstitel für den Gläubiger gegen den Schuldner festgelegten Anspruchs vermittels staatlicher Gewalt. Man spricht hierbei auch von der Einzelzwangsvollstreckung - es greifen einzelne Gläubiger auf einzelne Vermögensgegenstände des Schuldner ( zwangsweise ) zu. Davon zu unterscheiden ist die Gesamtvollstreckung, bei der eine Mehrheit von Gläubigern auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugreift. Das Gesetz unterscheidet nach den möglichen titulierten Ansprüchen die Vollstreckung wegen : Geldforderungen ( §§ 803 - 871 ) Herausgabe von Sachen ( §§ 883 - 886 ); Erzwingung von Handlungen und Unterlassungen ( §§ 887 -893 ); Abgabe von Willenserklärungen ( §§ 894 - 898 ). Nicht schon um Zwangsvollstreckung handelt es sich hingegen bei Arrest und einstweiliger Verfügung ( §§ 916 - 945 ) , die lediglich der Sicherung einer künftigen Vollstreckung dienen. Ferner wird innerhalb der Vollstreckung wegen Geldforderungen nach dem Zugriffsobjekt unterschieden zwischen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ( §§ 808 - 827 : körperliche Sachen; §§ 828 - 863 : Forderungen und andere Vermögensrechte ) und in das unbewegliche Vermögen ( §§ 864 - 871 i.V.m. ZVG ). Aus der vorangestellten Definition ergibt sich: Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist es in erster Linie, dem Gläubiger zu der ihm wegen seines titulierten Anspruchs gegen den Schuldner gebührenden Befriedigung verhelfen. Die Aufgabe der Zwangsvollstreckung ist also die Rechtsverwirklichung. Der staatlichen Gewalt bedarf es deswegen, weil dem Gläubiger eine Selbsthilfe - von Ausnahmen abgesehen ( z.B. §§ 229 f, 562 b, 859 BGB ) - im Interesse des Rechtsfriedens verboten ist. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und gegen diesen hat der Gläubiger einen vom Justizgewährungsanspruch umfassten Vollstreckungsanspruch ( Art. 2 I, 14, 20 III GG ).

More books from GRIN Verlag

Cover of the book Bekenntnis als Abgrenzung by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Psychomotorische Förderung für Kinder mit infantiler spastischer Tetraparese by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die juristische Elite der Bundesrepublik Deutschland by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Textarbeit - Literaturunterricht: Handlungs- und produktionsorientierter Literaturunterricht zu der Kurzgeschichte 'Kokeln' von Karin Bolte by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Heilpädagogische Kinder- und Jugendwohngruppe - Praktikumsarbeit by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Cicero - Das Naturrecht als Teilhabe am ewigen Weltgesetz by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die Prototypentheorie Eleanor Roschs by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die kaiserliche Reichspost by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Combining Wind Energy with Power-to-Gas. A Case Study on Profitability and Economic Viability by Benjamin Engelhardt
Cover of the book The Appropriate Scope of Diplomatic Immunity by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Bevölkerungspolitik in China. Die Ein-Kind-Politik als Antwort auf das Bevölkerungswachstum by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Qualität und Qualitätsmanagement-Systeme in Einrichtungen der stationären Altenpflege by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Hartmut Bitomsky 'Der VW-Komplex' by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Caritas in veritate - ein Überblick by Benjamin Engelhardt
Cover of the book Die Budgetbewilligungsdebatten in der Vorkriegssozialdemokratie by Benjamin Engelhardt
We use our own "cookies" and third party cookies to improve services and to see statistical information. By using this website, you agree to our Privacy Policy