Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für den Wirtschaftshistoriker

Nonfiction, Social & Cultural Studies, Social Science
Cover of the book Der Kriminalitätsprozeß als Quelle für den Wirtschaftshistoriker by Adalbert Rabich, GRIN Verlag
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Author: Adalbert Rabich ISBN: 9783638474443
Publisher: GRIN Verlag Publication: February 28, 2006
Imprint: GRIN Verlag Language: German
Author: Adalbert Rabich
ISBN: 9783638474443
Publisher: GRIN Verlag
Publication: February 28, 2006
Imprint: GRIN Verlag
Language: German

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe eines Historikers. Ein Geschichtswissenschaftler hat im Rahmen eines durch Personen bestimmten Geschehensablaufes spezifische Daten zu sammeln und sie in ihrem funktionalen Zusammenhang zum Umfeld so darzustellen, dass sich die Leser der Beschreibung einen mit den Tatsachen übereinstimmendes Bild machen können. Der Historiker Johannes Scherr meinte 1860: 'Wahrheitseifer und Gerechtigkeitssinn müssen Grundbedingung für den Historiker sein..Eine seiner schönsten Pflichten ist es, die Jugend gegen das Gemeine und Schlechte zu waffnen, für das Rechte und Schöne zu gewinnen und die Glut der Vaterlandsliebe in ihren Herzen anzufachen.'1 Scherr verknüpft hier die Forderung nach Wahrheit mit der nach Freiheit von Parteilichkeit und einer Lehre für die Gesellschaft, was letztlich auch Sinn der Erforschung der 'wahren' Vorgänge hinsichtlich einer kriminellen Handlung (Tatherganges) in einem Gerichts- Prozeß methodisch identisch ist: der Kriminelle soll sein Unrecht erkennen, der Beobachter des Prozesses soll ethisch folgern. Wir haben es also mit einem Informationsgewinnen zutreffender und richtiger Daten und mit einem einwandfreien Wahrnehmen, Beurteilen und Bewerten sowie dem Niederschreiben zu tun, wozu der Historiker befähigt sein und gewisse Mindestvoraussetzungen mitbringen muß. Im Gerichts-Prozeß nennt man das ordnungsgemäßes Beweiswürdigen2, was das richtige Beurteilen der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, der Einordbarkeit nach Plausibilitätskriterien einerseits und andererseits eine hohe Qualität von logischer Nachvollziehbarkeit und des Wahrscheinlichkeits-Einschätzens3 einschließt. --- 1 Hammerschläge und Historien, Bd.1, S.5, Leipzig. 2 Sommer, Ulrich. Lebenserfahrung, Gedanken über ein Kriterium richterlicher Beweiswürdigung. Festschrift für Peter Riess, 2002, S. 585ff. 3 Nack. Aussagebeurteilung und Beweiswürdigung, in: Ziegert (Hrsg.). Grundlagen der Strafverteidigung, 2000, S. 286, hier Ermittlung der Häufigkeitsverteilung von ausgewählten Indizien.

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Wirtschafts- und Sozialgeschichte, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Aufgabe eines Historikers. Ein Geschichtswissenschaftler hat im Rahmen eines durch Personen bestimmten Geschehensablaufes spezifische Daten zu sammeln und sie in ihrem funktionalen Zusammenhang zum Umfeld so darzustellen, dass sich die Leser der Beschreibung einen mit den Tatsachen übereinstimmendes Bild machen können. Der Historiker Johannes Scherr meinte 1860: 'Wahrheitseifer und Gerechtigkeitssinn müssen Grundbedingung für den Historiker sein..Eine seiner schönsten Pflichten ist es, die Jugend gegen das Gemeine und Schlechte zu waffnen, für das Rechte und Schöne zu gewinnen und die Glut der Vaterlandsliebe in ihren Herzen anzufachen.'1 Scherr verknüpft hier die Forderung nach Wahrheit mit der nach Freiheit von Parteilichkeit und einer Lehre für die Gesellschaft, was letztlich auch Sinn der Erforschung der 'wahren' Vorgänge hinsichtlich einer kriminellen Handlung (Tatherganges) in einem Gerichts- Prozeß methodisch identisch ist: der Kriminelle soll sein Unrecht erkennen, der Beobachter des Prozesses soll ethisch folgern. Wir haben es also mit einem Informationsgewinnen zutreffender und richtiger Daten und mit einem einwandfreien Wahrnehmen, Beurteilen und Bewerten sowie dem Niederschreiben zu tun, wozu der Historiker befähigt sein und gewisse Mindestvoraussetzungen mitbringen muß. Im Gerichts-Prozeß nennt man das ordnungsgemäßes Beweiswürdigen2, was das richtige Beurteilen der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen, der Einordbarkeit nach Plausibilitätskriterien einerseits und andererseits eine hohe Qualität von logischer Nachvollziehbarkeit und des Wahrscheinlichkeits-Einschätzens3 einschließt. --- 1 Hammerschläge und Historien, Bd.1, S.5, Leipzig. 2 Sommer, Ulrich. Lebenserfahrung, Gedanken über ein Kriterium richterlicher Beweiswürdigung. Festschrift für Peter Riess, 2002, S. 585ff. 3 Nack. Aussagebeurteilung und Beweiswürdigung, in: Ziegert (Hrsg.). Grundlagen der Strafverteidigung, 2000, S. 286, hier Ermittlung der Häufigkeitsverteilung von ausgewählten Indizien.

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