Author: | Michael Graf | ISBN: | 9783656130611 |
Publisher: | GRIN Verlag | Publication: | February 15, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag | Language: | German |
Author: | Michael Graf |
ISBN: | 9783656130611 |
Publisher: | GRIN Verlag |
Publication: | February 15, 2012 |
Imprint: | GRIN Verlag |
Language: | German |
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Organisation und Verwaltung, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die europäische Sozialpolitik findet mit dem Vertrag von Lissabon eine weitreichende normative Verankerung. In Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) heißt es: 'Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.' Auf diesen Werten fußend bekämpft die Union '... soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.' Die Maßnahmen der europäischen Sozial-politik umfassen insoweit die materiell-rechtliche Stellung der Bürger der Eu-ropäischen Union sowie strukturelle Instrumente. Mit dieser Abhandlung soll nunmehr gezeigt werden, inwieweit die sozialen Werte und Ziele der Europäischen Union in Bezug auf die öffentliche Verwaltung der Europäischen Union wirken können. Im Kontext des Rechts auf eine gute Verwaltung soll dabei das Verbot der Diskriminierung behinderter Men-schen betrachtet werden. Dazu erfolgt zunächst ein Abriss der primären rechtlichen Grundlagen aus europarechtlicher Perspektive Im Anschluss wird exemplarisch dargestellt, inwieweit das Recht auf eine gute Verwaltung im Lichte das Verbots der Dis-kriminierung behinderter Menschen gewahrt werden kann.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Organisation und Verwaltung, Note: 1,0, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die europäische Sozialpolitik findet mit dem Vertrag von Lissabon eine weitreichende normative Verankerung. In Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) heißt es: 'Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.' Auf diesen Werten fußend bekämpft die Union '... soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.' Die Maßnahmen der europäischen Sozial-politik umfassen insoweit die materiell-rechtliche Stellung der Bürger der Eu-ropäischen Union sowie strukturelle Instrumente. Mit dieser Abhandlung soll nunmehr gezeigt werden, inwieweit die sozialen Werte und Ziele der Europäischen Union in Bezug auf die öffentliche Verwaltung der Europäischen Union wirken können. Im Kontext des Rechts auf eine gute Verwaltung soll dabei das Verbot der Diskriminierung behinderter Men-schen betrachtet werden. Dazu erfolgt zunächst ein Abriss der primären rechtlichen Grundlagen aus europarechtlicher Perspektive Im Anschluss wird exemplarisch dargestellt, inwieweit das Recht auf eine gute Verwaltung im Lichte das Verbots der Dis-kriminierung behinderter Menschen gewahrt werden kann.